Wohnen

Welche Fragen zur Wohnraumanpassung sollte ich klären?

Ein wichtiges Ziel der Wohnungsanpassung ist, Ihren Alltag zu erleichtern. Betrachten Sie frühzeitig die aktuelle Wohnsituation. Gibt es Barrieren, die sich im Zusammenhang mit der ALS-Erkrankung Ihre Sicherheit und Selbständigkeit beeinträchtigen können? Es ist hilfreich, hierbei auch längerfristige Bedarfe zu berücksichtigen. Stellen Sie sich beispielsweise folgende Fragen:

  • Ist der Zugang zu Ihrem Zuhause barrierefrei? Müssen Sie innerhalb Ihres Wohnraums Treppen überwinden?
  • Wie sind Badezimmer und Toilette ausgestaltet? Gibt es in den Räumen ausreichende Bewegungsflächen?
  • Sind die Türrahmen von Bad, Schlafzimmer etc. breit genug, um auch mit einem Rollstuhl hindurch zu kommen? Wie sind die Türschwellen beschaffen?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Anpassung oder Umgestaltung einer Wohnsituation. In manchen Fällen kann ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung die beste Lösung sein. Vorausschauendes Planen hilft, die Lebensqualität zu erhalten und Ängste abzubauen
 

Wie kann ich meine Wohnsituation selbst verbessern?

  • Beseitigen Sie Stolperfallen, z. B. durch Teppiche oder Kabel.
  • Sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung in allen Räumen, auch im Flur.
  • Könnten Sie durch Umstellen von Möbeln Alltagshindernisse reduzieren?
  • Würde das Anbringen von Haltegriffen oder Sitzerhöhungen Ihre Sicherheit erhöhen?
  • Könnte der Einsatz von Hilfsmitteln Ihre Alltagsabläufe unterstützen?
Wohnzimmer in der DGM-Probewohnung

In welchen Wohnbereichen sind häufig Umbaumaßnahmen nötig?

Plattformlifter und Treppengeländer
  • Zugang zum Haus, zur Wohnung oder zum Balkon
  • Überwindung von Treppen 

Badezimmer
  • Badezimmer

Wer kann mich bei der Planung von Maßnahmen unterstützen?

Regionale Wohnberatungsstellen bieten Beratung zur Finanzierung und unterstützen bei der konkreten Planung und Umsetzung von Maßnahmen. In der Regel wird ein Erstgespräch bei Ihnen Zuhause angeboten. Wohnberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.wohnungsanpassung-bag.de

Von den Erfahrungen anderer lernen: Nutzen Sie die Möglichkeiten der Selbsthilfe in der DGM. Profitieren Sie von den praktischen Erfahrungen anderer und tauschen Sie sich mit Gleichbetroffenen aus.

Barrierefreies Wohnen testen: Die DGM bietet mit den Probewohnungen in Freiburg im Breisgau ein besonderes Konzept an: zwei Apartments sind auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Muskelerkrankung eingerichtet. Bei einem Aufenthalt in einer der beiden behinderten- und rollstuhlgerecht ausgestatteten Appartements können Sie verschiedene Hilfsmittel und bauliche Maßnahmen unter Alltagsbedingungen erproben. Als Übernachtungsgast können Sie persönliche Beratung rund um die Themen „Hilfsmittelversorgung“ und „barrierefreies Wohnen“ erhalten.

DGM-Haus
DGM-Gebäude in Freiburg mit zwei Probewohnungen im 1. Stock

Welche Rechte gelten bei Umbaumaßnahmen im Mietrecht und bei Wohneigentum?

Mieter und Wohnungseigentümer mit körperlichen Behinderungen haben grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen, die eine behindertengerechte Nutzung der Wohnung ermöglichen (§ 554a BGB, § 20 WEG). Sie können gegenüber Ihrem Vermieter bzw. der Eigentümergemeinschaft erforderliche Ein- und Umbauten für barrierefreies Wohnen geltend machen. Die Zustimmung des Vermieters bzw. die Abstimmung mit Miteigentümern sind im Vorfeld der Maßnahmen erforderlich. Die Kosten, ggf. auch für den zukünftigen Rückbau, tragen Sie als Mieter (gegebenenfalls mit Beteiligung des Vermieters) oder als einzelner Wohnungseigentümer. Sie können hierfür eine Kostenübernahme durch Dritte (Fördermittel, Zuschüsse) beantragen.
 

Finanzierungsmöglichkeiten für Umbaumaßnahmen

Wenn eine Wohnung aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung eines Bewohners umgebaut wird, kann dies mit hohen Kosten verbunden sein. Für eine Förderung kommen je nach individuellen Lebensumständen verschiedene Kostenträger infrage. Fördermittel müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme beantragt und zuerkannt werden.

Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit und Integrationsamt: Berufliche Rehabilitation / Teilhabe am Arbeitsleben

Berufstätige Menschen mit Behinderungen, haben Anspruch auf Kostenübernahme für die behindertengerechte Gestaltung ihrer Wohnung gegenüber dem jeweils zuständigen Rehabilitationsträger, wenn durch diese Umgestaltung die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht wird (§ 49 SGB IX). 

Pflegekasse: „Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“

Wenn Sie Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten, kann die Pflegekasse einen Zuschuss für Maßnahmen gewähren, die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern oder die eine möglichst selbständige Lebensführung der versicherten Person wieder herstellen.

Hinweis

Die Bewilligung des Zuschusses schließt nicht den gleichzeitigen Anspruch auf Hilfsmittel (Haltegriffe, Toilettensitzerhöhungen etc.) durch die gesetzliche Krankenversicherung (§33 SGB V) oder durch die Pflegeversicherung (§40 SGB XI) aus. Beantragen Sie diese ggf. gesondert! 

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen: „Leistungen für Wohnraum“ als Teil der Sozialen Teilhabe

Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht auf andere Weise decken kann oder von anderen Sozialleistungsträgern (z. B. der Gesetzlichen Krankenversicherung) erhält. Mit der Antragstellung sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Nutzen Sie die bundesweit flächendeckend eingerichtete „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB®). Informationen, Onlineberatung und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.teilhabeberatung.de.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Wohnungsbauförderung durch die Wohnungsämter in den Baubehörden der Bundesländer 
  • Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Bundes- und Länderebene
  • Steuerermäßigung nach dem Einkommensteuergesetz
  • Riester-Rente (nach vorheriger Genehmigung und unter Hinzuziehung eines Sachverständigen)
  • Stiftungen
  • „Hilfe zur Pflege“ als Leistung der Sozialhilfe (§ 64e SGB XII)
     

Wo finde ich eine barrierefreie Wohnung?

Bau- und Wohnungsgenossenschaften haben oft auch barrierefreie Wohnungen im Bestand. Die Vergabe wird häufig im Rahmen einer Mitgliedschaft geregelt, es lohnt sich das Gespräch zu suchen und die persönliche Situation zu schildern.

Kommunale Wohnungsvermittlung: In manchen Städten gibt es zentrale Wohnungsvermittlungsstellen über die Stadtverwaltung, die Sie unter den Suchbegriffen „Amt für Wohnraumversorgung“, „Amt für Wohnungswesen“ oder „Soziales Wohnen“ finden können. 

Wohnberechtigungsschein: Für städtisch geförderten Wohnraum ist häufig ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dieser kann persönlich oder mittels eines Vormundes beim zuständigen Wohnungsamt beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind Personen, die dauerhaft in Deutschland leben und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. 

Die Einkommensgrenzen legt das jeweilige Bundesland fest (§§ 20-24 WoFG). Berücksichtigt wird das gesamte Familieneinkommen, Kinder- und Pflegegeld werden jedoch nicht als Einkommen gewertet. Die Wohnungen werden anhand der sozialen Dringlichkeit vergeben. Diese kann auch durch Krankheit begründet sein. Die Städte und Gemeinden können darüber hinaus entscheiden, ob eine Mindestaufenthaltsdauer relevant für die Vergabe ist. In manchen Städten ist man erst antragsberechtigt, wenn man zwei oder mehr Jahre dort gelebt hat. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt oder im Internet unter: www.wohnberechtigungsschein.net.

Barrierefreie Wohnungen sind insbesondere in Ballungsgebieten nicht leicht zu finden, es ist aber auch nicht aussichtslos. Im Hinblick auf den demographischen Wandel rüsten Kommunen und Genossenschaften zunehmend nach. 

Weiterführende Informationen

DGM-Infodienst für Mitglieder: mit den Themen

  • Umbaufinanzierung  
  • Umbaurecht 
  • Individuelle Hilfe durch Stiftungen

www.online-wohn-beratung.de

www.nullbarriere.de

www.rehadat-hilfsmittel.de (Bauen, Wohnen)

Haben Sie Fragen rund ums Wohnen?

Unsere Hilfsmittelberatung unterstützt Sie gerne