Geldauflagen helfen Muskelkranken

Mit Geldauflagen Gutes tun

Für die DGM sind Geldauflagen ein unverzichtbarer Bestandteil der Finanzierung unserer Arbeit für Muskelkranke und ihre Angehörigen. Sie helfen, das Schicksal von über 100.000 unheilbar kranken Menschen in Deutschland zu verbessern.

Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben mit der Zuweisung von Geldauflagen die Möglichkeit, unseren Einsatz für Menschen mit Muskelerkrankungen zu unterstützen. Seien Sie an unserer Seite - helfen wir gemeinsam.

Informieren Sie juristisch Entscheidende über unsere Organisation und empfehlen Sie unsere Arbeit. Sie machen damit allen Muskelkranken Mut zur Zukunft.

Wir sind gerne behilflich bei Fragen oder benötigten Informationen und freuen uns, von Ihnen zu hören.

Die DGM erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist bundesweit in den Listen der Oberlandesgerichte vertreten.

Transparente Geldauflagenverwaltung

Wir versichern Ihnen

  • die umgehende Benachrichtigung über zugewiesene Beiträge, über eingehende und ausstehende Zahlungen.
  • die strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
  • die strikte Einhaltung der Rechenschaftspflicht bei den Oberlandesgerichten und Staatsanwaltschaften.
  • die ausschließliche Verwendung für den Satzungszweck.
  • die umgehende Mitteilung von Satzungsänderungen, die ein wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten.
  • unsere anerkannte Gemeinnützigkeit.

Seperates Sonderkonto

Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V.
Postbank Karlsruhe
IBAN: DE26 6601 0075 0002 0167 50
BIC: PBNKDEFF

Es ist sichergestellt, dass für Zahlungen von Geldauflagen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.