Hilfsmittel

Wenn die Muskelkraft nachlässt, werden alltägliche Verrichtungen allmählich schwieriger oder sind vielleicht – ohne Hilfe – gar nicht mehr ausführbar. Ankleiden, Kämmen, das Türschloss öffnen, mit der Hand schreiben – diese Funktionen fallen schwer, wenn die Feinmotorik der Hände beeinträchtigt ist. Schwächen in Fuß- und Beinmuskulatur treten deutlich in Erscheinung, wenn das Aufstehen, das Treppensteigen und das Gehen längerer Wegstrecken mühsamer werden.
Selbständigkeit und Mobilität werden von den meisten Menschen als wesentliche Faktoren der persönlichen Zufriedenheit und Lebensqualität angesehen. Um die Selbstversorgung und die Mobilität im Alltag trotz fortschreitender Muskelschwäche und Muskelschwund zu erhalten und ein möglichst aktives und selbstbestimmtes Leben führen zu können, sind erfolgreich ausgewählte und angepasste Hilfsmittel von unschätzbarem Wert.
 

Was sind Hilfsmittel – wann werden sie benötigt?

Hilfsmittel sind technische Produkte, die von Menschen mit Behinderung oder Erkrankung genutzt werden, um Funktionseinschränkungen oder -verluste im Alltag auszugleichen und / oder therapeutische Ziele zu erreichen. Sie vermitteln bei der richtigen Anwendung mehr Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Sicherheit – je nach Situation – im privaten, im gesellschaftlichen oder / und im beruflichen Leben. Hilfsmittel gleichen nicht nur Bewegungseinschränkungen aus, sondern sie unterstützen Sie und aktivieren Ihre vorhandene Eigenbeweglichkeit und Muskelkraft. Zudem werden Pflegende durch den Einsatz von zweckmäßigen (Pflege-) Hilfsmitteln wirksam entlastet.

Verschiedene Faktoren spielen beim Einsatz von Hilfsmitteln eine Rolle:

  • Ihre persönliche Situation, Ihre individuellen Bedürfnisse
  • der Verlauf Ihrer Erkrankung
  • Ihre Akzeptanz und Bereitschaft sich dem Thema „Hilfsmittel für den Alltag“ zu öffnen
     

Welche Hilfsmittel gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die unterschiedlichen Zielsetzungen dienen. Exemplarisch sind nachfolgend zentrale Bereiche zusammengestellt. Die im Text aufgeführten Produkte sind Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Beachten Sie dabei: Nicht jedes Hilfsmittel ist für jeden geeignet und notwendig. Der Einsatz orientiert sich an Ihrem individuellen Bedarf und Ihrer persönlichen Lebenssituation.

Fortbewegung

Elektrorollstuhl mit Zusatzfunktionen
  • Gehstützen, Rollator
  • Manueller Rollstuhl, Multifunktionaler Rollstuhl
  • Elektro-Rollstuhl ggf. mit Zusatzfunktionen wie z. B. Hub-, Steh- und Liegefunktion, Hand-, Fuß-, Kinn-, Augensteuerung.

Therapeutische Hilfen

  • Bewegungsgeräte: Bewegungstrainer für Arme und / oder Beine
  • Orthesen wirken stützend und stabilisierend bei geschwächter Muskulatur und Gelenken, z. B. Fußorthese bei einer Fußheberschwäche.
     

Transfer­ und Aufrichthilfen

  • Rutschbretter
  • Gleitmatten
  • Drehscheiben
  • Transfergürtel
  • Hebelifter

Alltag und Wohnen

Bett mit Zusatzausstattung
  • Sitz- und Aufstehhilfen
  • elektrisch mehrfachverstellbarer Bettrahmen bzw. Bett ggf. mit Zusatzausstattung
  • PC-Arbeitsplatz: spezielle Unterarmauflagen, Spezialtastaturen, Eingabehilfen
  • Personen-Notrufsysteme wie Funkfinger, leicht auszulösende Spezialruftaster wie Funk-Notrufkissen

Umfeldsteuerung
  • Umfeldsteuerungen ermöglichen die Bedienung von z. B. Fernseher, Telefon, Licht, Fenster, Türen, Heizung, Computer über leichtgängige Taster und Sensoren, per Sprachbefehl oder über die Sondersteuerung Ihres elektrischen Rollstuhls.

Körperpflege

Griffverdickung für Zahnbürste
  • Toilettensitzerhöhung, WC mit Dusch-Föhnfunktion, WC-Lift mit Stütz- und Haltegriffe
  • Duschhocker, -klappsitz, -stuhl, Dusch-Toilettenstuhl fahrbar
  • Badewannensitz, Badewannenlifter ggf. mit Drehscheibe
  • Griffverdickungen z. B. für Zahnbürste, Griffhalterungen für elektrische Zahnbürste
  • Griffverlängerungen z. B. für Kamm, Schwamm, Bürste

An­ und Ausziehhilfen

  • Knöpf- und Reißverschlusshilfen
  • Strumpfanziehhilfen für Socken oder Kompressionsstrümpfe
  • Greifzange „Helfende Hand“
  • elastische Schnürsenkel, Klettverschlüsse für die Schuhe

Ess- und Trinkhilfen

Griffverdickungen, Besteckhalter, Tellerranderhöhungen, Spezialbecher und -tassen
Flaschenhalter
  • Griffverdickungen, Besteckhalter, Tellerranderhöhungen, Spezialbecher und-tassen

 

  • armunterstützende bewegliche Produkte
  • Trinkhalme mit Rückfluss-Stopp

Hilfsmittel zur Kommunikation

Beachten Sie hierzu u. a. den Menüpunkt „Unterstützte Kommunikation

Hinweis

Es gibt viele meist kleine „Alltagshelfer“, die Sie in Ihrer Selbständigkeit unterstützen, die aber für Kostenträger sogenannte „Gegenstände des täglichen Lebens“ sind und von daher grundsätzlich nicht übernommen werden. Hierzu können zum Beispiel praktische Küchen- und Greifhilfen wie Dosen- und Schraubverschluss-Öffner, manuelle Schreibhilfen etc. oder handelsübliche Ruhesessel zählen. Erkundigen Sie sich vor einer Antragstellung, ob eine Aussicht auf Kostenübernahme besteht.

Wie finde ich das für mich passende Hilfsmittel?

Persönliche Bedarfsermittlung – folgende Fragen sollten Sie sich stellen:

  • Welche Aktivitäten fallen mir im Alltag schwer?
  • Werden diese von mir selbst oder mit Hilfe von anderen Personen gelöst?
  • Was will ich erreichen? Kommen hierfür Hilfsmittel in Frage?

Diverse Hilfen können Ihren Alltag erleichtern. Lernen Sie das jeweilige Hilfsmittel durch geschultes Fachpersonal (Sanitätshausfachhandel, Physio- oder Ergotherapeuten, Logopäden) kennen. Um eine optimale und nachhaltige Hilfsmittelversorgung zu erzielen, ist eine enge Zusammenarbeit von Ihnen, Ihren Angehörigen, Ärzten, Therapeuten, Pflegefachkräften und spezialisierten Reha-Beratern sehr zu empfehlen. 

Verschaffen Sie sich einen Überblick, holen Sie Informationen z. B. über das Online-Portal www.rehadat-hilfsmittel.de ein und tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen im Rahmen von Selbsthilfetreffen aus.

Beachten Sie bitte

Versicherte können in der Regel nur Leistungserbringer (z. B. Sanitätshäuser) nutzen, die mit dem jeweiligen Leistungsträger (z. B. Krankenkasse) einen Vertrag abgeschlossen haben. Nur in Ausnahmefällen – wenn ein berechtigtes Interesse besteht – können Betroffene einen anderen Hilfsmittelanbieter wählen, eine Begründung ist dann erforderlich!

Beratung und praktische Erprobung von Hilfsmitteln – wer kann mich dabei unterstützen?

Welches Hilfsmittel für Sie geeignet ist, zeigt sich erst bei der Erprobung und im Vergleich mit ähnlichen Produkten. Probieren Sie es am besten zu Hause aus, insbesondere, wenn es sich um größere technische Produkte handelt (z. B. Rollstuhl, Lifter, Treppensteighilfen). Beratung vor Ort und Anleitung zum Gebrauch sollten Sie von Ihrem Leistungserbringer (Reha-Berater des Herstellers oder Sanitätshauses) erhalten. Beziehen Sie behandelnde Therapeuten und / oder Pflegefachkräfte bei der Erprobung ein.
 

Bei mir steht eine komplexe Hilfsmittelversorgung an – wie gehe ich vor?

Wir empfehlen Ihnen, die Zusammenarbeit eines multiprofessionellen und interdisziplinär agierenden Teams zu nutzen. Neuromuskuläre Zentren (NMZ) oder Kliniken für die stationäre medizinische Rehabilitation bei neuromuskulären Erkrankungen können Sie in Ihrem Anliegen unterstützen und gemeinsam mit Ihnen ein Hilfsmittelversorgungskonzept abstimmen. Dabei ist das Maß des Notwendigen ebenso zu beachten, wie eine anpassungsfähige / nachhaltige Versorgung. Die Ergebnisse sollten schriftlich festgehalten, Erprobungen (ggf. mit Fotos) dokumentiert werden.
 

Verlauf der Versorgung

1. Beratung

  • Bedarfsermittlung / Behinderungsausgleich
  • Wohn- und Pflegesituation
  • Finanzierung / Kostenträger

2. Erprobung

  •  mehrere Produkte 
  • Individuelle Anpassungsmöglichkeit
  • Umfang Service / Dienstleistung

3. Versorgung

  • Verordnung mit  ärztlicher  Stellungnahme
  • Kostenvoranschlag
  • Persönliche Stellungnahme
     

Wer übernimmt die Kosten?

Abhängig von der jeweiligen Zielsetzung Ihrer Hilfsmittelversorgung kommt nach § 6 SGB IX (Sozialgesetzbuch, neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) einer der folgenden Leistungsträger für die Kostenübernahme in Frage.

  • Ziel: Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder Behinderungsausgleich
    (d. h. Krankenbehandlung, Medizinische Rehabilitation) Leistungsträger: Krankenversicherung GKV (gesetzliche Krankenkasse): § 33 SGB V (Sozialgesetzbuch, fünftes Buch – gesetzliche Krankenversicherung) i.V. mit § 31 SGB IX PKV (private Krankenkasse): abhängig von der individuellen Vertragsregelung!
     
  • Ziel: Verbesserung der Pflegesituation
    (d. h. Erleichterung der Pflege, Linderung von Beschwerden, Sicherung oder Förderung einer selbstständigen Lebensführung) Leistungsträger: Vorrangig zu prüfen: Gesetzliche Krankenversicherung – hier muss der Antrag zuerst gestellt werden! Ggf. nachrangig zuständig: Die gesetzliche oder private Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI).

Hinweis

Hilfsmittel der GKV dienen immer dem Behinderungsausgleich und / oder der Therapie. Pflegehilfsmittel dienen dazu, die Pflegesituation zu verbessern. Dennoch ist zuerst die Zuständigkeit der Krankenkasse zu prüfen. Es gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Pflege!

  • Ziel: Teilhabe am Arbeitsleben
    Leistungsträger: Gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsamt
  • Ziel: Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
    Leistungsträger: Sozialhilfe (nachrangig!) D. h. Zunächst müssen evtl. bestehende Ansprüche gegenüber den o. g. vorrangigen Kostenträgern geprüft und ausgeschlossen werden. Außerdem stehen die Leistungen unter dem Vorbehalt des zumutbaren Einsatzes von Einkommen und Vermögen.
     

Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

  • Hilfsmittel werden grundsätzlich nur auf Antrag des Versicherten erbracht!Bei allen Rehabilitationsträgern, die Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich im Rahmen der medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft leisten, ist ein Antrag erforderlich.
    Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) ist eine Antragstellung nicht vorgesehen. Hier wird nach dem „Kostenerstattungsprinzip“ gehandelt, das eine finanzielle Rückerstattung von verauslagten Kosten vorsieht. Erkundigen Sie sich vor der Anschaffung eines Hilfsmittels nach den Vertragsbedingungen Ihrer PKV.

Hinweis

Der Antrag muss vor der Anschaffung bei dem Leistungsträger eingereicht werden – sonst besteht keine Leistungspflicht! Ausnahme PKV: Beachten Sie bitte Ihre individuellen Vertragsvereinbarungen!

  • Wir empfehlen: Stellen Sie den Antrag schriftlich!
    Der Antrag kann formlos gestellt werden, dennoch sollten Sie die Schriftform bevorzugen, in denen die Inhalte klar und präzise (nachweisbar) formuliert werden. Sie können auch einen Dritten, etwa einen Reha-Berater beauftragen. Es bedarf dazu nicht zwingend einer Unterschrift oder einer Einverständniserklärung. Allerdings muss Ihr Wunsch als Auftraggeber deutlich und ggf. schriftlich nachgewiesen werden (§13 SGB X – Sozialgesetzbuch, zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren).
     
  • Eine ärztliche Verordnung mit Stellungnahme ist empfehlenswert!
    Ein ärztliches Rezept ist nur bei einer neuen Diagnose oder Therapieentscheidung erforderlich. Dennoch empfehlen wir Ihnen, möglichst jedem Antrag eine ärztliche Verordnung mit Stellungnahme beizufügen. Sie sollte nach einem eingehenden interdisziplinären Beratungsprozess erfolgen. Neben dem Behinderungsausgleich erzielen Hilfsmittel oft auch eine therapeutische oder prophylaktische Wirkung.

Hinweis

Achten Sie darauf, dass der Arzt das Rezept und die Stellungnahme sorgfältig mit präzisen Angaben zur Diagnose, medizinischen Notwendigkeit, Bezeichnung des Hilfsmittels (ggf. mit Hilfsmittel-Nummer), Anzahl sowie zum Einsatzbereich erstellt

  • Individuelle Versorgungen erfordern individuelle Begründungen!
    Bei komplexen Versorgungen sollte der Antrag auf jeden Fall gut (medizinisch) begründet werden. Legen Sie den Kostenvoranschlag des Hilfsmittelanbieters incl. Protokoll und – soweit vorhanden – Foto- oder Videodokumentation der persönlichen Beratung bei. Günstig ist auch, ein persönliches Schreiben hinzuzufügen. Schildern Sie den Kostenträgern darin Ihre Erkrankung, die damit einhergehende Beeinträchtigung sowie die Notwendigkeit des verordneten Hilfsmittels in Ihrer Situation. Nennen Sie verbliebene Aktivitäten, ebenso wie Funktionsbeeinträchtigungen. Falls erforderlich, beschreiben Sie in diesem Kontext auch Ihre häusliche Wohnsituation.

Bitte beachten Sie

  • Alle Unterlagen sollten vollständig und zeitgleich Ihrem Leistungsträger vorgelegt werden.
  • Vergessen Sie nicht, vorher von allen Dokumenten eine Kopie für Ihre persönlichen Unterlagen anfertigen zu lassen. So behalten Sie die Übersicht und die Argumentation / der Nachweis wird für Sie einfacher, falls ein anderes Hilfsmittel als das gewünschte geliefert wird oder wichtiges Zubehör fehlt.
  • Sobald der Antrag dem Leistungsträger vorliegt, beginnt das Genehmigungsverfahren.
  • Da die GKV sehr häufig der zuständige Kostenträger ist, möchten wir Sie auf die Genehmigungsfrist der GKV hinweisen: Nach Eingang des Antrags muss Ihre Kasse spätestens nach 3 Wochen bzw. bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) insgesamt nach 5 Wochen eine Entscheidung treffen. Die Einschaltung eines MDK-Gutachters ist Ihnen als Antragsteller schriftlich mitzuteilen, ansonsten gilt die Fristverlängerung auf 5 Wochen nicht (Patientenrechtegesetz § 13 Abs. 3a, SGB V). Informieren Sie Ihre GKV, dass eine zeitnahe Versorgung für Sie sehr wichtig ist.
  • Stimmt der Kostenträger nach Prüfung Ihrem Antrag zu, erhalten Sie als Versicherter von ihm in der Regel eine Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens, meist auch mit Angabe, „wer-was-wann“ liefert.
  • Falls der Leistungsträger trotz ausführlicher Begründung die Kostenübernahme für ein beantragtes Hilfsmittel ablehnt, sollten Sie sich fachlichen Rat holen, um mehr über Ihre Widerspruchs- und Begründungsmöglichkeiten zu erfahren.
     

Vertragsregelungen und wirtschaftliche Aufzahlungen (gilt nicht für PKV)

  • In der Regel können nur Leistungserbringer gewählt werden, mit denen Ihre Kasse einen Versorgungsvertrag geschlossen hat. Nur in Ausnahmefällen können Sie sich in Absprache auch für einen anderen Leistungserbringer entscheiden.
  • Werden Sie von dem aktuellen Vertragspartner Ihres Leistungsträgers (z. B. Ihrer GKV) mit unzureichenden Hilfsmitteln versorgt, so sollten Sie dies Ihrer Kasse (schriftlich) darlegen und der Versorgung widersprechen.

Tipp

Handeln Sie frühzeitig! Eine frühzeitige und vorausschauende Planung ist für die Anschaffung von Hilfsmitteln geboten. Denn es braucht Zeit für die Erprobung und Anpassung, um ein geeignetes Produkt zu finden, das langfristig benutzt und mit geringen Maßnahmen an den Verlauf Ihrer Erkrankung angepasst werden kann. Bei großen und teuren Hilfsmitteln (z. B. Elektrorollstuhl) ist zu berücksichtigen, dass nach Beantragung der Kostenübernahme noch mehrere Wochen bis zur Entscheidung und Auslieferung vergehen können. Zögern Sie deshalb die Anschaffung von Hilfsmitteln nicht zu lange hinaus. Warten Sie nicht, bis Stürze auftreten oder Sie nicht mehr aktiv sein können.

Wer hilft weiter – trägerunabhängig und trägerübergreifend?

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Sie finden vielfältige Informationen dazu unter https://teilhabeberatung.de.

Da standardisierte Hilfsmittel von Menschen mit Neuromuskulären Erkrankungen häufig nicht genutzt werden können, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Antragstellung zunächst unverbindlich an einer der folgenden Stellen über geeignete Hilfsmittel und die richtige Vorgehensweise bei der Beantragung informieren und beraten zu lassen:

  • Regionale DGM-Selbsthilfegruppen und ALS-Gesprächskreise: Erfahrungsaustausch im Rahmen der Selbsthilfe, Tipps und Hinweise durch Kontaktpersonen und andere muskelkranke Menschen.
  • Neuromuskuläre Zentren: Beratung und Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen der Muskelsprechstunden.
  • Rehakliniken mit Expertise bei Neuromuskulären Erkrankungen: Beratung und Anpassung von Hilfsmitteln im Rahmen eines stationären Aufenthaltes zur medizinischen Rehabilitation.
  • Hilfsmittelberatungszentrum der DGM in Freiburg: telefonische und E-Mail-Beratung, persönliche Beratung im Rahmen eines Aufenthaltes in einer der beiden Probewohnungen.

Weiterführende Links

  • www.rehadat.de: Da die Angebote für die Hilfsmittelversorgung sehr umfang- und facettenreich sind, möchten wir an dieser Stelle explizit auf das Portal REHADAT – Hilfsmittel hinweisen. Dort finden Sie neben den Informationen über Hilfsmittel auch Praxisbeispiele, Literatur, Forschung, Recht, Adressen u.v.m..
  • www.nullbarriere.de