Rund ums Auto

Autofahren bedeutet mobil sein – es schafft Möglichkeiten, am sozialen Leben teilzuhaben. Außerdem ist ein Auto häufig die Voraussetzung, um im Berufsleben aktiv zu sein und den Arbeitsplatz zu erreichen. Besonders hilfreich und nützlich ist ein Auto, wenn die Kraft vermindert, die Beweglichkeit reduziert und das Überwinden von Strecken erschwert ist. Andererseits können die als Folge Ihrer Erkrankung auftretenden Beeinträchtigungen das sichere Führen eines Autos erschweren und gefährden.

Für die Vorsorge sind Sie in erster Linie selbst verantwortlich. Aber auch Ihr behandelnder Arzt muss Sie informieren, wenn Ihre Eignung ein Kfz zu führen beeinträchtigt ist. In der Praxis ist das Thema für beide Seiten schwierig und wird deshalb oft vermieden. Sie sollten sich auf jeden Fall absichern und klären, ob Ihr Haftpflichtversicherungsschutz als Fahrzeuglenker weiterhin gegeben ist.
 

Wie kann ich abklären, ob meine Fahreignung weiterhin gegeben ist?

  • Sprechen Sie Ihren behandelnden Neurologen an. Dieser wird Ihnen ggf. zu einer verkehrsmedizinischen Begutachtung raten. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist nur bei Störungen von Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit oder Reaktionsvermögen erforderlich.
  • Die verkehrsmedizinische Begutachtung wird durch einen Facharzt mit der Zusatzqualifikation (Zertifikat) „Verkehrsmedizin“ durchgeführt. Adressen können Sie bei der Landesärztekammer Ihres Bundeslandes erfragen. Auch Fahrlehrer von Behindertenfahrschulen oder Fahrzeugumrüster in Ihrer Region können Ihnen bei der Suche und Koordination des weiteren Vorgehens behilflich sein, diese finden Sie z. B. unter www. autoanpassung.de.
  • Wenn das verkehrsmedizinische Gutachten zu dem Schluss kommt, dass zusätzliche Hilfsmittel zur Kompensation der Bewegungseinschränkungen oder bestimmte Auflagen zu erfüllen sind, müssen diese durch das Gutachten eines technischen Sachverständigen (z. B. von TÜV oder DEKRA) geklärt und näher bestimmt werden.
  • Nach einer Probefahrt können Auflagen und Beschränkungen als notwendig beschrieben werden. Auflagen richten sich an den Fahrer (z. B. sich in bestimmten zeitlichen Abständen ärztlichen Nachuntersuchungen zu unterziehen, eine Brille zu tragen etc.). Beschränkungen betreffen das Fahrzeug selbst, d. h. bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge mit bestimmten Einrichtungen / Umrüstungen (automatische Kraftübertragung, Handgas-Betätigung, Standheizung, Bedienelemente ohne Loslassen der Lenkung usw.).
  • Nach der baulichen Anpassung Ihres Fahrzeugs können Sie Ihre Fahreignung durch eine erneute Fahrprobe nachweisen. Auch hier können Fahrlehrer von Behindertenfahrschulen unterstützen.
  • Das komplette verkehrsmedizinische Gutachten können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen. Die Auflagen und Beschränkungen werden dann in Ihren Führerschein eingetragen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Eine Pflicht zur Selbstanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde besteht aber nicht.
     

Im Auto mitfahren

Um das Ein- und Aussteigen aus dem Auto zu erleichtern, kann ein Drehkissen oder eine Gleitmatte auf dem Autositz eine Unterstützung bieten. Auch ein mobiler Haltegriff, der in den u-förmigen Verriegelungsbügel der Autotür eingehakt wird, kann eine Ein- oder Ausstiegshilfe sein.

Der Transfer in und aus dem Auto könnte auch ein Thema in Ihrer physio- oder ergotherapeutischen Behandlung sein. Ihr Physio- oder Ergotherapeut kann Ihnen bzw. Ihren helfenden Angehörigen evtl. Tipps zu kraftsparenden und sicheren Transfertechniken geben. Auch der Einsatz eines Rutschbrettes zum seitlichen Umsetzen von einem Rollstuhl auf den Autositz kann eine große Hilfe sein.
 

Behinderungsgerechtes Fahrzeug / Ausstattung

Das Angebot an technischen Hilfen und Fahrzeugmodellen ist groß. Das Spektrum reicht von verschiedenen Hilfen zum Ein- und Aussteigen über Verlademöglichkeiten für (Elektro)-Rollstühle bis hin zu Einrichtungen und Anpassung der Bedienelemente für einen Selbstfahrer.

Eine erste Orientierung finden Sie unter www.rehadat-hilfsmittel.de.

Viele Tipps finden Sie im „Informationsportal für Menschen mit Behinderung, die Auto fahren“: www.autoanpassung.de. Dort können Sie auch nach Umrüstbetrieben suchen. Nehmen Sie mit einem Fahrzeugumrüster Kontakt auf und lassen Sie sich für Ihre individuelle Situation beraten!
 

Finanzierung

Zusatzausstattungen und Umbauten können sehr teuer sein. Finanzielle Unterstützung ist vor allem für berufstätige Menschen vorgesehen – als Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. In der Regel kommen die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger nicht in Frage!

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch berentete oder erwerbsunfähige Menschen über die sogenannten Hilfen zur Mobilität Leistungen für ein Kraftfahrzeug erhalten. 

Dies ist der Fall wenn öffentliche Verkehrsmittel wegen der Behinderung nicht zumutbar sind, der Antragsteller das Auto selbst, bzw. der Partner das Auto fahren kann und andere Leistungen, wie z. B. durch einen Fahrdienst nicht zumutbar oder unwirtschaftlich sind. Der Umfang der Leistungen orientiert sich an der Kraftfahrzeughilfe.

Evtl. können Kosten für die behinderungsgerechte Ausstattung Ihres PKW bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden – lassen Sie sich auch hierzu beraten!
 

Behindertengerechte Gebrauchtfahrzeuge

Der Markt an behindertengerecht umgerüsteten Gebrauchtfahrzeugen wächst, fragen Sie bei Umrüstbetrieben nach.

Angebote von Privatpersonen finden Sie u. a. in der DGM-Mitgliederzeitung „Muskelreport“, im DGM-Forum unter "Kleinanzeigen-Markt" oder über Hilfsmittelbörsen im Internet (eine Liste von Hilfsmittelbörsen finden Sie im Linkverzeichnis auf www.familienratgeber.de).
 

Rabatte

Neuwagenkauf: für Autofahrer mit Behinderung gewähren einige KFZ-Hersteller Vergünstigungen, weitere Informationen dazu z. B. beim Bund behinderter Auto-Besitzer e.V.: www.bbab.de
 

Stiftungen

Wenn kein Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe oder auf Hilfen zur Mobilität gegenüber einem Kostenträger besteht, kann eine Einzelförderung durch private Stiftungen in Frage kommen. Eine Information mit Hinweisen zur Stiftungssuche incl. Adressliste können Sie in der DGM-Bundesgeschäftsstelle anfordern.

Weiterführende Informationen