Rund ums Auto
Autofahren bedeutet mobil sein, es schafft Möglichkeiten, am sozialen Leben teilzuhaben. Ein Auto ist häufig die Voraussetzung, im Berufsleben aktiv zu sein und den Arbeitsplatz zu erreichen. Besonders hilfreich und nützlich ist ein Auto, wenn die Kraft durch eine neuromuskuläre Erkrankung vermindert, die Beweglichkeit reduziert und das Überwinden von Strecken erschwert ist.
Das Auto selbst fahren
Beeinträchtigungen, die als Folge einer Erkrankung auftreten, können das sichere Führen eines Autos erschweren und gefährden. Für die Vorsorge sind Sie in erster Linie selbst verantwortlich. Aber auch Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie informieren, wenn Ihre Eignung ein Kfz zu führen beeinträchtigt ist. In der Praxis ist das Thema für beide Seiten schwierig und wird deshalb oft vermieden. Sie sollten sich also aktiv vergewissern.
Bitte beachten Sie: Kommt es zu einem Unfall, drohen Ihnen bei fehlender Fahreignung der Verlust des Versicherungsschutzes, sowie evtl. ein Regress-Anspruch des Versicherers und sogar strafrechtliche Konsequenzen!
Wie kann ich abklären, ob meine Fahreignung weiterhin gegeben ist?
Sprechen Sie Ihren behandelnden Neurologen oder Ihre Neurologin an. Diese werden Ihnen ggf. zu einer verkehrsmedizinischen Begutachtung raten. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist nur bei Störungen von Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit oder Reaktionsvermögen erforderlich.
Die verkehrsmedizinische Begutachtung wird durch einen Facharzt oder eine Fachärztin mit der Zusatzqualifikation (Zertifikat) „Verkehrsmedizin“ durchgeführt. Adressen können Sie bei der Landesärztekammer Ihres Bundeslandes erfragen. Auch Fahrlehrende von Behindertenfahrschulen oder Fahrzeugumrüster in Ihrer Region können Ihnen bei der Suche und Koordination des weiteren Vorgehens behilflich sein. Diese helfen insbesondere, wenn eine praktische Fahrprobe im Begutachtungsprozess empfohlen wurde.
Wenn das verkehrsmedizinische Gutachten zu dem Schluss kommt, dass zusätzliche Hilfsmittel zur Kompensation der Bewegungseinschränkungen erforderlich oder bestimmte Auflagen zu erfüllen sind, müssen diese durch das Gutachten eines technischen Sachverständigen (z.B. von TÜV oder DEKRA) geklärt und näher bestimmt werden.
Neben und nach einer praktischen Fahrprobe können Auflagen und Beschränkungen als notwendig beschrieben werden. Auflagen richten sich an die fahrende Person (z.B. sich in bestimmten zeitlichen Abständen ärztlichen Nachuntersuchungen zu unterziehen, eine bestimmte Geschwindigkeitsobergrenze einzuhalten, eine Brille zu tragen etc.). Beschränkungen betreffen das Fahrzeug selbst, d.h. bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge mit bestimmten Einrichtungen / Umrüstungen (automatische Kraftübertragung, Handgas-Betätigung, Standheizung, Bedienelemente ohne Loslassen der Lenkung usw.).
Nach der baulichen Anpassung Ihres Fahrzeugs müssen Sie Ihre Fahreignung durch eine erneute Fahrprobe nachweisen. Auch hier können Fahrlehrende von Behindertenfahrschulen unterstützen.
Das komplette verkehrsmedizinische Gutachten können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen, falls diese das gefordert hat. Die Auflagen und Beschränkungen werden dann in Ihren Führerschein eingetragen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Eine Pflicht zur Selbstanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde besteht aber nicht.
Im Auto mitfahren
Um das Ein- und Aussteigen aus dem Auto zu erleichtern, kann ein Drehkissen oder eine Gleitmatte auf dem Autositz eine Unterstützung bieten. Auch ein mobiler Haltegriff, der in den u-förmigen Verriegelungsbügel der Autotür eingehakt wird, kann eine Hilfe sein.
Zum seitlichen Umsetzen von einem Rollstuhl auf den Autositz kann ein Rutschbrett eingesetzt werden.
Der Transfer in und aus dem Auto könnte auch ein Thema in Ihrer physio- oder ergotherapeutischen Behandlung sein. Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut können Ihnen und Ihren helfenden Angehörigen Tipps zu kraftsparenden und sicheren Transfertechniken geben.
Behinderungsgerechtes Fahrzeug
Ausstattung
Das Angebot an technischen Hilfen und Fahrzeugmodellen ist groß. Das Spektrum reicht von verschiedenen Hilfen zum Ein- und Aussteigen über Mitnahmemöglichkeiten für (Elektro)-Rollstühle bis hin zu Einrichtungen und Anpassung der Bedienelemente für eine selbstfahrende Person.
Eine erste Orientierung finden Sie unter www.rehadat-hilfsmittel.de (> Produkte> Mobilität & Orientierung> Fahrzeuge und Fahrzeuganpassungen).
Über www.rehadat-kfz-anpassung.de können Sie nach Umrüstbetrieben suchen. Nehmen Sie mit einem Fahrzeugumrüster Kontakt auf und lassen Sie sich für Ihre individuelle Situation beraten!
Finanzierung
Zusatzausstattungen und Umbauten können sehr teuer sein. Finanzielle Unterstützung ist vor allem für berufstätige Menschen vorgesehen – als Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. In der Regel kommen die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger nicht in Frage!
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch berentete oder erwerbsunfähige Menschen im Rahmen der Sozialen Teilhabe Leistungen zur Mobilität über den Träger der Eingliederungshilfe erhalten. Diese umfassen Leistungen zur Beförderung (z. B. Beförderungsdienst) und Leistungen für ein Kraftfahrzeug.
Ein Kfz-Antrag wird eingehend geprüft, Beispielfragen im Prüfungsprozess sind: Warum ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen der Behinderung nicht zumutbar? Kann die antragstellende Person das Auto selbst bzw. eine andere Person an ihrer Stelle das Auto führen? Sind andere Leistungen, z.B. durch einen Fahrdienst nicht zumutbar oder unwirtschaftlich? Für welche Ziele der sozialen Teilhabe ist die ständige die Nutzung eines Kraftfahrzeuges nötig?
Wichtig: Leistungen der Eingliederungshilfe sind nachrangig! Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht auf andere Weise decken kann oder sie nicht von anderen Rehabilitationsträgern erhält. Als Antragstellende müssen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen, wobei es Freigrenzen für Einkommen und Vermögen gibt! Nutzen Sie die bundesweit flächendeckend eingerichtete „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie bei www.teilhabeberatung.de.
Auf www.rehadat-kfz-anpassung.de finden Sie unter „Förderung & Tipps“ vielfältige Auskünfte zu finanziellen Zuschüssen, Wissenswertes zu Steuererleichterungen, Fahrzeugrabatten und Versicherungsfragen. Der Unterpunkt „Barrierefrei unterwegs“ bietet Ihnen Hinweise zum Tanken und zu barrierefreien Toiletten, aber auch zum Parken, zu Umweltzonen und Mietfahrzeugen.
Nutzen Sie den Erfahrungsaustausch im Rahmen unserer Selbsthilfe oder wenden Sie sich an die DGM-Hilfsmittelberatung (Beratungstelefon 07665 9447 50, beratung@dgm.org).
Gebrauchte behinderungsgerechte Ausstattungselemente und Fahrzeuge
Sie können behinderungsgerechte Gebrauchtfahrzeuge über das Internet suchen oder bei Umrüstbetrieben nachfragen. In der DGM-Mitgliederzeitung „Muskelreport“ sind immer wieder Angebote von Privatpersonen zu finden.
Stiftungen und Mietfahrzeuge
Wenn kein Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe oder auf Leistungen zur Mobilität gegenüber einem Kostenträger besteht, kann eine Einzelförderung durch private Stiftungen in Frage kommen. Informationen können Sie bei der DGM-Bundesgeschäftsstelle anfordern.
Weiterführende Informationen
- DGM-Infodienst für Mitglieder: mit den Themen
- Auto-Finanzierung
- Autofahren
- Individuelle Hilfe durch Stiftungen - Der Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. (www.bbab.de, T 06826 5782) kümmert sich bundesweit um die Belange von Menschen mit Behinderung in Bezug auf das Auto, Beratung und vielfältige Informationen.
- Mobil mit Behinderung e.V. (www.mobil-mit-behinderung.de, T 07271 9085000) ist ein Verein zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung zum Erreichen und Erhalt der individuellen Mobilität.