Unterwegs & Reisen
Ob alleine, in der Gruppe, mit Familie oder Freunden, mit einer ALS-Erkrankung ist es weiterhin möglich, unterwegs zu sein. Im folgenden Text finden Sie hierzu einige praktische Hilfen, Tipps und alltagstaugliche Erleichterungen.
Parkerleichterungen
Der (blaue) EU-einheitliche Parkausweis
Der EU-einheitliche Parkausweis wird von der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde herausgegeben.
Der Ausweis erlaubt das Parken aus speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen und ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Auf Antrag erhalten ihn schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen aG oder dem Merkzeichen Bl (blind) sowie Menschen mit vergleichbarer Behinderung. Wenn Sie als Ausweisinhaber aufgrund Ihrer Einschränkung selbst kein Fahrzeug führen können, dürfen Sie den Parkausweis nutzen, wenn Sie Beifahrer des parkenden Fahrzeugs sind.
Hinweis
Der EU-einheitliche Parkausweis wird mit einem Bild des Inhabers versehen, die persönlichen Angaben stehen jedoch nur auf der Rückseite. Er muss gut sichtbar im Auto ausgelegt werden.
Für die Nutzung des Parkplatzes genügt es nicht, das Fahrzeug im Interesse der schwerbehinderten Person, zum Beispiel für eine Besorgungsfahrt in Abwesenheit des behinderten Fahrzeugeigentümers einzusetzen, es muss eine Fahrt sein, die der Beförderung des Menschen mit Behinderung dient.
Nur mit diesem Ausweis dürfen Sie auf Behindertenparkplätzen (mit Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“) parken. Außerdem können weitere Parkprivilegien eingeräumt werden, zum Beispiel Parken im eingeschränkten Halteverbot oder in Fußgängerzonen während der Ladezeit, gebührenfreies Parken an Parkscheinautomaten oder Überschreitung von Höchstparkzeiten.
Der (orangefarbene) Parkausweis
Diesen Ausweis können schwerbehinderte Menschen erhalten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel mit Merkzeichen G und B und einem GdB (Grad der Behinderung) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
Hinweis
Der Ausweis gilt bundesweit. Er berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen!
Welche Vorteile bietet der orangefarbene Parkausweis? Hier einige Beispiele:
- Parken bis zu drei Stunden an Stellen mit eingeschränktem Haltverbot.
- In Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten parken.
- Parken auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden, etc.
Besondere Parkerleichterungen der Bundesländer
Parkerleichterungen gelten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur für Inhaber blauer Parkausweise. Personen ohne Merkzeichen aG erhalten keinen blauen Parkausweis, auch wenn sie in ihrer Mobilität deutlich eingeschränkt sind. Sonderregelungen geben den Bundesländern die Möglichkeit, für bestimmte Antragstellende Ausnahmen zu genehmigen. Informationen werden von den Behörden oder Behindertenbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes angeboten.
Persönlicher Parkplatz
Behinderte Personen, die selbst ein Fahrzeug führen (Voraussetzung) und über keine Garage oder einen entsprechend gesicherten Stellplatz in der Nähe ihrer Wohnung oder Arbeitsplatzes verfügen, können eine persönliche Parkmöglichkeit beantragen.
Barrierefreie Toiletten
Adressen barrierefreier Toiletten finden
Viele Behindertentoiletten sind über Apps auffindbar, beispielweise bei www.handicapx.com, www.wheelmap.org, www.toiletten-fuer-alle.de.
Der Euro-Toilettenschlüssel
Der Euro-Toilettenschlüssel ermöglicht in Deutschland und weiteren europäischen Ländern selbständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen, zum Beispiel auf Autobahn- und Bahnhofstoiletten, öffentlichen Toiletten in Fußgängerzonen, Museen und Behörden.
Den Schlüssel erhalten ausschließlich Menschen, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Voraussetzung ist der Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, B, H oder Bl oder einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 und dem Merkzeichen G. Menschen mit Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Multipler Sklerose, chronischer Blasen- oder Darmerkrankung, Stomaträger sowie Rollstuhlfahrer erhalten den Schlüssel bei Vorlage eines ärztlichen Nachweises.
Bestellung Euro-Toilettenschlüssel
Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. (CBF)
Pallaswiesenstr. 123a, 64293 Darmstadt T 06151 8122-0
www.cbf-da.de/euroschluessel.html
oder
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) e. V.
Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim T 06294 4281-70
https://shop.bsk-ev.org
Fahrdienste
Wenn Sie kein eigenes Auto haben können Sie Fahrdienste in der näheren Umgebung in Anspruch nehmen, die von den Kommunen und freien Wohlfahrtsverbänden angeboten werden. Erkundigen Sie sich nach kostenfreien Fahrten als Leistungen der Stadt oder Gemeinde.
Krankentransport
Fahrtkosten zur ärztlichen Behandlung oder Therapie werden unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen. Hierfür ist eine ärztliche Verordnung notwendig. (Siehe „Krankentransportrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses“, im Internet zu finden).
Fahrten im ÖPNV
Sie können unentgeltlich im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) fahren, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen G, aG, H, Gl oder Bl eingetragen sind. Betroffene mit dem Merkzeichen G, aG, Gl müssen zusätzlich ein Beiblatt mit einer Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis erwerben, die pro Jahr 60 Euro kostet. Fernverkehrszüge der DB sind für die kostenfreie Nutzung ausgeschlossen.
Wenn Sie auf Begleitung angewiesen sind (Merkzeichen B) fährt Ihre Begleitperson immer kostenlos mit. Ebenfalls dürfen Hilfsmittel, zum Beispiel ein Rollstuhl, mitgenommen werden.
Fernverkehr
Auch in Fernzügen der DB kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren, wenn Sie auf Begleitung angewiesen sind (Merkzeichen B). Die Sitzplatzreservierung ist für Menschen mit den Merkzeichen B kostenlos. Betroffene mit einem Grad der Behinderung von 70 erhalten die BahnCard 50 zum halben Preis. Wer bei einer Bahnreise auf Unterstützung angewiesen ist, sollte dies beim Mobilitätsservice der Deutschen Bahn anmelden: www.bahn.de.
Reisen
Unter www.reisen-fuer-alle.de können Sie nach barrierefreien Angeboten in Deutschland suchen. Im Internet finden Sie verschiedenste Reiseanbieter mit Angeboten für Menschen mit Handicap oder Pflegebedarf – auch Flüge und Fernreisen sind mit entsprechender Vorbereitung möglich.
Weiterführende Informationen
- DGM-Infodienst für Mitglieder mit den Themen:
- Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
- Der Euro-Toilettenschlüssel
- Reisen für Menschen mit Behinderungen
- Flugreisen
- Krankentransport zur stationären und ambulanten Behandlung