Unterwegs & Reisen

Ob alleine, in der Gruppe, mit Familie oder Freunden – mit einer ALS-Erkrankung ist es weiterhin möglich – unterwegs zu sein. Im folgenden Text finden Sie einige praktische Hilfen.
 

Parkerleichterungen

Der (blaue) EU­-einheitliche Parkausweis

Der EU-einheitliche Parkausweis wird von der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde herausgegeben.

Der EU­-einheitliche Parkausweis
  • Auf Antrag erhalten ihn u. a. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen aG.
  • Wenn Sie als Ausweisinhaber aufgrund Ihrer Einschränkung selbst kein Fahrzeug führen können, dürfen Sie den Parkausweis nutzen, wenn Sie Beifahrer des parkenden Fahrzeugs sind.

Hinweis

Der Parkausweis wird mit einem Bild des Inhabers versehen, die persönlichen Angaben stehen jedoch nur auf der Rückseite. Er muss gut sichtbar im Auto ausgelegt werden. Für die Nutzung des Parkplatzes genügt es nicht, das Fahrzeug im Interesse des schwerbehinderten Menschen (z. B. Besorgungsfahrt in Abwesenheit des behinderten Fahrzeugeigentümers) einzusetzen, es muss eine Fahrt sein, die der Beförderung des behinderten Menschen dient.

Welche Vorteile bietet der EU-Parkausweis in Deutschland?

Nur mit diesem Ausweis dürfen Sie auf Behindertenparkplätzen (mit Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“) parken. Außerdem können weitere Parkprivilegien eingeräumt werden, z. B. Parken im eingeschränkten Halteverbot oder in Fußgängerzonen während der Ladezeit, gebührenfreies Parken an Parkscheinautomaten.

Der (orangefarbene) Parkausweis

Der (orangefarbene) Parkausweis

Diesen Ausweis können schwerbehinderte Menschen erhalten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. mit Merkzeichen G und B und einem GdB (Grad der Behinderung) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

Hinweis

Der Ausweis gilt bundesweit. Er berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen!

Welche Vorteile bietet der orangefarbene Parkausweis?

Hier einige Beispiele

  • Parken bis zu drei Stunden an Stellen mit eingeschränktem Haltverbot.
  • In Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten parken.
  • Parken auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden, etc.
     

Besondere Parkerleichterungen der Bundesländer

Parkerleichterungen gelten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur für Inhaber blauer Parkausweise. Personen ohne Merkzeichen aG erhalten keinen blauen Parkausweis, auch wenn sie in ihrer Mobilität deutlich eingeschränkt sind. Sonderregelungen geben den Bundesländern die Möglichkeit, für bestimmte Antragsteller Ausnahmen zu genehmigen. Informationen werden von den Behörden/ Behindertenbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes angeboten.
 

Persönlicher Parkplatz

Behinderte Personen, die selbst ein Fahrzeug führen (Voraussetzung) und über keine Garage oder entsprechend gesicherten Stellplatz in der Nähe ihrer Wohnung oder Arbeitsplatzes verfügen, können eine persönliche Parkmöglichkeit beantragen.
 

Adressen barrierefreier Toiletten

Viele Behindertentoiletten sind online auffindbar (z. B. über www.handicapx.com oder  www.wheelmap.org).
 

Der Euro-Toilettenschlüssel

Der „Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V.“ (CBF) vertreibt für Deutschland und für das europäische Ausland den sog. Euro-Toilettenschlüssel.

Euro-Toilettenschlüssel

Den Schlüssel erhalten behinderte Menschen, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind, d. h. mit einem GdB von mindestens 70 und dem Merkzeichen G (auch aG, B, H oder Bl). Der Schlüssel passt an Autobahntoiletten und an Toiletten vieler Städte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern. 

Bestellung Euro-Toilettenschlüssel

CBF Darmstadt e.V.
info@cbf-darmstadt.de
www.cbf-da.de
oder
BSK (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.)
info@bsk-ev.org
www.bsk-ev.org/google-advertisement/verkauf

Fahrdienste

Wenn Sie kein eigenes Auto haben, so können Sie Fahrdienste in der näheren Umgebung in Anspruch nehmen, die von den Kommunen und freien Wohlfahrtsverbänden angeboten werden. Erkundigen Sie sich nach kostenfreien Fahrten als Leistungen der Stadt oder Gemeinde.
 

Krankentransport

Fahrtkosten zur ärztlichen Behandlung oder Therapie werden unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen (siehe „Krankentransportrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses“, im Internet zu finden).
 

Fahrten im ÖPNV

Sie können unentgeltlich im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) fahren, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen G, aG, H, Gl oder Bl eingetragen sind. Betroffene mit dem Merkzeichen G, aG, Gl müssen zusätzlich ein Beiblatt mit einer Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis erwerben, die pro Jahr 60 Euro kostet. Fernverkehrszüge der DB sind für die kostenfreie Nutzung ausgeschlossen.

Wenn Sie auf Begleitung angewiesen sind (Merkzeichen B) fährt Ihre Begleitperson immer kostenlos mit. Ebenfalls dürfen Hilfsmittel, z. B. ein Rollstuhl, mitgenommen werden.
 

Fernverkehr

Auch in Fernzügen der DB kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren, wenn Sie auf Begleitung angewiesen sind (Merkzeichen B). Die Sitzplatzreservierung ist für Menschen mit den Merkzeichen B kostenlos. Betroffene mit einem Grad der Behinderung von 70 erhalten die BahnCard 50 zum halben Preis.

Wer bei einer Bahnreise auf Unterstützung angewiesen ist, sollte dies beim Mobilitätsservice der Deutschen Bahn unter Telefonnummer: 0180 6512512 oder msz@deutschebahn.com anmelden.
 

Reisen

Unter www.reisen-fuer-alle.de können Sie nach barrierefreien Angeboten in Deutschland suchen. Im Internet finden Sie verschiedenste Reiseanbieter mit Angeboten für Menschen mit Handicap / Pflegebedarf – auch Flüge und Fernreisen sind mit entsprechender Vorbereitung möglich. Erfahrungsberichte von ALS-Betroffenen zu verschiedensten Fernreisen können Sie z. B. bei ALS-mobil e.V. (www.als-mobil.de) einholen.

Weiterführende Informationen