Selbstbestimmt leben mit Persönlicher Assistenz
Persönliche Assistenz ist eine Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderungen um ein selbstbestimmtes und autonomes Leben zu ermöglichen. Die Assistenzkräfte unterstützten dabei nach Bedarf in allen Bereichen des Alltags. Dazu gehören die Hilfe bei der Haushaltsorganisation, bei der Körperpflege, die Übernahme medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, Assistenz am Arbeitsplatz, bei der Mobilität und in der Freizeit.
Der Einsatz der Assistenzkräfte erfolgt nach individueller Absprache und orientiert sich am persönlichen Bedarf. Menschen, die aufgrund der Behinderung einen Anspruch auf Rehabilitations- oder Teilhabeleistungen haben, können für die Finanzierung ihres Teams ein Persönliches Budget beantragen. Das Persönliche Budget ist in der Regel eine Geldleistung, in der verschiedene Leistungen, zum Beispiel der Pflegekasse, der Krankenkasse oder der Eingliederungshilfe gebündelt und dem Budgetnehmer zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist eine größere Wahlfreiheit und Selbstbestimmung bei der Auswahl der Assistenzkräfte. Bei der Planung und Antragstellung für ein Persönliches Budget helfen „Unabhängige Ergänzende Teilhabeberatungsstellen (EUTB)“. Zur Organisation eines Assistenzteams können verschiedene Modelle gewählt werden.
Persönliche Assistenz nach dem Arbeitgebermodell
Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell bietet größtmögliche Selbstbestimmung, denn die Organisation der Assistenz sowie deren Finanzierung liegt vollständig beim Assistenznehmenden. Dies bedeutet, dass alle Verwaltungsaufgaben, wie das Suchen des Personals, das Erstellen von Dienstplänen, die Lohnbuchhaltung und die Anmeldung der Arbeitskräfte bei der Sozialversicherung selbst durchgeführt werden. Ein erhöhter zeitlicher und organisatorischer Aufwand gerade zu Beginn der Leistung, sollte eingeplant werden.
Budgetbegleitung
Verschiedene Vereine und Organisationen bieten bei eine professionelle Budgetbegleitung beim Arbeitgebermodell an. Sie helfen bei der Personalsuche und übernehmen nach Absprache Arbeitgeberpflichten, wie beispielsweise das Erstellen von Kalkulationen, Anmeldung der Assistenzkräfte bei der Sozialversicherung, Vorbereitung und Durchführung der Lohnbuchhaltung und Abwicklung von Behördenformalitäten. Die Kosten für die Budgetbegleitung werden bei der Berechnung des Persönlichen Budgets mit einkalkuliert.
Persönliche Assistenz im Dienstleistermodell
Im Dienstleistermodell übernimmt ein Anbieter, beispielsweise ein Pflegedienst alle personellen und organisatorischen Aufgaben. Er organisiert die Personalsuche, übernimmt Kalkulationen und Lohnzahlungen und erstellt die Dienstpläne. Der Einfluss auf die Personalauswahl ist bei diesem Modell eher gering, dafür entfallen zeitintensive Verwaltungsaufgaben. Dienstleister bieten oft ein kostenloses Erstgespräch an bei denen man sich zur Arbeitsweise des Anbieters, der Personalsituation und den Kosten erkundigen kann.
Eigenanteil für die Finanzierung von Assistenzleistungen
Für Assistenzleistungen können, je nach Einkommens- und Vermögenssituation finanzielle Eigenanteile fällig werden. Berechnungsgrundlagen sind neben Vermögen, unter anderem das jährliche Bruttoeinkommen, unterschiedliche Einkommensfreibeträge und die Haushaltsgröße. Beratungen hierzu geben die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB).
Weiterführende Informationen
- DGM-Infodienst für Mitglieder mit den Themen:
Persönliche Assistenz
Persönliches Budget
Assistenz und Begleitperson im Krankenhaus - www.teilhabeberatung.de (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB), Beratung und Hilfe bei der Antragstellung für ein Persönliches Budget)
- www.akse-ev.de (akse-aktiv und selbstbestimmt e. V., Beratung und Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben)
- www.isl-ev.de (ISL - Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V., Bundesweite Beratung und Information zu Assistenz und Persönlichem Budget)
- www.nitsa-ev.de (NITSA e.V. – Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz