Stationäre medizinische Rehabilitation

Dr. med. Carsten Schröter, Facharzt für Neurologie Abteilung Neurologie, Klinik Hoher Meißner,  Bad Sooden-Allendorf

„Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ werden oft kurz als „Reha“ bezeichnet. Man unterscheidet ambulante, teilstationäre und vollstationäre Rehabilitation. Wegen der Seltenheit neuromuskulärer Erkrankungen haben sich einzelne Reha-Kliniken auf die Behandlung dieser Krankheitsgruppe und damit auch der amyotrophen Lateralsklerose spezialisiert. Das therapeutische Vorgehen in der üblichen neurologischen Rehabilitation, z. B. bei Schlaganfall-Patienten, unterscheidet sich sehr von dem bei der amyotrophen Lateralsklerose. Da ambulante Rehakliniken nur einen umschriebenen Einzugsbereich aufweisen, behandeln sie typischerweise vorwiegend Patienten mit den häufig vorkommenden neurologischen Erkrankungen, wie eben z. B. Schlaganfall-Erkrankungen oder Multiple Sklerose. 

Die Rehabilitation neuromuskulärer Erkrankungen sollte deshalb in einer der spezialisierten stationären Einrichtungen erfolgen. Die DGM hält Listen geeigneter Einrichtungen vor.

Der Antrag für eine solche stationäre Maßnahme erfolgt unterstützt durch den Hausarzt oder betreuenden Neurologen an den zuständigen Kostenträger. Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt Leistungen mit dem Ziel, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Für Berufstätige ist der Kostenträger in der Regel die Rentenversicherung. Wichtig ist bei der Antragstellung, dass der Arzt bei der Beantragung detailliert begründet, warum ambulante Maßnahmen nicht ausreichen und welche Ziele mit der stationären Maßnahme erreicht werden sollen, weshalb also ein Aufenthalt in einer Rehaklinik sinnvoll ist. Besonders wichtig sind dabei die Schilderung der Folgen der Erkrankung für den Alltag und realistische Ziele. Die ambulanten Möglichkeiten sollten in der Regel ausgeschöpft sein. Häufig sind sie auch wegen der geringen speziellen Kenntnisse der ambulant tätigen Therapeuten mit dem seltenen Krankheitsbild nicht ausreichend.

Mit dem Begriff der Rehabilitation wird meist das Ziel der durchgreifenden Rückbildung der Funktionsstörungen verbunden, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder nach einem Schub einer Multiplen Sklerose. Eine solche durchgreifende Besserung ist in der Rehabilitation bei Patienten mit der amyotrophen Lateralsklerose nicht zu erwarten. Die Ziele der Behandlung der amyotrophen Lateralsklerose allgemein und damit auch speziell der Rehabilitation bestehen im Erhalt oder der Verbesserung der Lebensqualität, im Erhalten oder Erleichtern der Alltagsbewältigung und der Teilhabe am sozialen Leben in Familie, Freundeskreis, Verein und ggfs. Beruf. Es kann aber auch je nach individuellem Verlauf der Erkrankung darum gehen, Funktionen zu bessern, zu stabilisieren oder zu erhalten, auch um den Verlauf positiv zu beeinflussen. Je langsamer der Krankheitsverlauf der Erkrankung ist, umso mehr kann auch eine Besserung von Funktionen erreicht werden. Weiter kann es ein Ziel sein, Einschränkungen im Alltag durch Hilfsmittel zu kompensieren. Wichtig sind in der Rehabilitation auch das Klären der Art und des Ausmaßes der sinnvollen körperlichen Belastung und das Erlernen eines jeweiligen Eigenübungsprogramms mit in der Behandlung dieser Erkrankung erfahrenen Therapeuten. Wie Arbeiten von Drory und Mitarbeitern (The value of muscle exercise in patients with amyotrophic lateral sclerosis. J Neurol Sci. 2001;191:133-7) und von Dal Bello-Haas und Mitarbeitern (A randomized controlled trial of resistance exercise in individuals with ALS. Neurology 2007; 68:2003-2007) zeigen, kann ein angepasstes Bewegungsprogramm zu einem günstigeren Verlauf der Erkrankung beitragen.

In einer Rehabilitationsklinik erfolgen je nach Symptomatik und abgestimmt mit dem Rehabilitanden sowie dem interdisziplinären Behandlungsteam typischerweise Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sowie psychologische Behandlungen.

Besonders wichtige Funktionen, die im Verlauf einer amyotrophen Lateralsklerose regelmäßig behandelt werden müssen, umfassen die Mobilität und Alltagsbewältigung, das Sprechen und Schlucken, die Atmung und die Sekretmobilisation. Das Behandlungsprogramm wird individuell zusammengestellt. Es richtet sich nach dem Verlauf der Erkrankung, der Schwere der Krankheitssymptome, dem Schwerpunkt der Symptomatik, der Alltagsrelevanz der verschiedenen Symptome und so weiter. Generell soll eine muskuläre Erschöpfung vermieden werden. Ein intensives Training ist in der Regel nicht möglich, ein dosiertes und angepasstes Bewegungsprogramm ist aber sinnvoll. 

Ganz besonders schwer fällt es vielen Patienten, ein Hilfsmittel, wie z. B. einen Rollstuhl, anzunehmen. Im Rahmen der stationären Rehabilitation haben Patienten die Möglichkeit, verschiedene Hilfsmittel zur Erleichterung der Alltagsbewältigung kennen zu lernen, z. B. bei Einschränkungen der Gehfähigkeit einen Rollstuhl mit Elektroantrieb oder bei Sprechstörungen Kommunikationshilfen. Das praktische Ausprobieren kann die Angst vor den als besonders stigmatisierend wahrgenommenen Hilfsmitteln nehmen. Auch muss gemeinsam mit den Therapeuten geklärt werden, welches Hilfsmittel speziell für den weiteren Verlauf sinnvoll und zielführend ist. Gerade in Anbetracht des Krankheitsverlaufs ist eine rechtzeitige Information und Verordnung von Hilfsmitteln bedeutsam.

Ebenfalls gehört der Umgang mit der Erkrankung zu den wichtigen Gesichtspunkten, z. B. durch psychologisch geleitete Gesprächsgruppen. Der Austausch unter gleich Betroffenen kann hilfreich sein, er ist in spezialisierten Reha-Kliniken oder in den Gesprächskreisen der DGM möglich. Die Partner der Erkrankten leiden ebenfalls unter der Krankheit, oft mit dem Gefühl, nicht helfen zu können. Bei der Versorgung des erkrankten Partners können sie überlastet sein, so dass nach Möglichkeiten der Entlastung gesucht werden muss. Je nach Interesse des Patienten und des Angehörigen können auch Einzelgespräche mit dem Angehörigen oder gemeinsame Gespräche mit Patient und Angehörigen durchgeführt werden. Bei Bedarf kann der Partner in vielen Kliniken mit aufgenommen werden. Nach unserer Erfahrung ist es sogar günstig, wenn der Partner zur psychischen Unterstützung den Patienten begleitet. Andererseits kann auch die vorübergehende Entlastung der Angehörigen durch eine Rehabilitationsmaßnahme des Patienten hilfreich sein.

Vielerorts ist eine enge ambulante Betreuung des Patienten durch einen mit der Erkrankung vertrauten Arzt oder Therapeuten nicht möglich. Fragen des Betroffenen bleiben dadurch offen. Unter stationären Bedingungen in einer spezialisierten Klinik hat der Patient die Möglichkeit, mit seinem Arzt und den Therapeuten über die Erkrankung, deren Verlauf und Behandlung sowie damit verbundene Probleme zu sprechen. 

Neben den Therapien kommen in einer Rehabilitationsklinik auch sozialmedizinische Aspekte zur Sprache. Gilt es zum Beispiel den Arbeitsplatz zu erhalten, kann das Beantragen einer an die Behinderung angepassten Arbeitsplatzeinrichtung wichtige Unterstützung bringen. Ergotherapeuten und Mitarbeiter des Klinik-Sozialdienstes können bei diesen Problemen beraten und unterstützen. Sie wissen, welche Kostenträger hierfür anzufragen sind. Information und Beratung kann auch in Fragen zu Schwerbehindertenausweis, (Teil-) Erwerbsminderungsrente oder Pflegeversicherung gegeben werden.

Weiterführende Informationen

  • DGM-Infodienst für Mitglieder: mit den Themen
    –  Medizinische Rehabilitation: Antrag und Widerspruch  
    –  Umstellungsantrag: Die Reha ist bewilligt, jedoch für die „falsche Klinik“  
    –  DGM-Stellungnahme: Stationäre Medizinische Rehabilitation bei ALS


DGM-Information zum Download: