Unterstützte Kommunikation

Die Fähigkeit sich mitzuteilen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben. Soziale Beziehungen, Selbstwertgefühl, Selbstständigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz hängen in hohem Maße davon ab, ob Wünsche und Bedürfnisse differenziert zum Ausdruck gebracht werden und ob die Kommunikationspartner diese richtig verstehen und darauf reagieren können.

Bei einer Einschränkung der sprachlichen Kommunikation ist es wichtig, sich rechtzeitig über verschiedene Unterstützungs- und Kompensationsmöglichkeiten zu informieren. Greifen Sie dieses Thema frühzeitig im Rahmen Ihrer logopädischen Behandlung auf. Falls auch eine Unterstützung in der Umfeldkontrolle benötigt wird, so empfiehlt es sich, den Physio- und Ergotherapeuten sowie den Reha-Fachhandel mit einzubeziehen.

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht und Beispiele verschiedener Kommunikationshilfen, Hinweise zur Auswahl der individuell passenden Kommunikationshilfe, zur Kostenübernahme, zum Versorgungsablauf, zur Umfeldsteuerung, über technische Weiterentwicklungen sowie weiterführende Informationen und Internetadressen.

Praxistipp

Führen Sie eine kleine Karte mit sich, die den Hinweis enthält, dass bei Ihnen zwar das Sprechen eingeschränkt, Hören und Verstehen aber gänzlich unbeeinträchtigt sind. Dieses kleine Hilfsmittel ist leicht herzustellen und kann Barrieren in der zwischenmenschlichen Begegnung deutlich reduzieren.

Hilfsmittel zur Kommunikation

Bei Beeinträchtigung oder Verlust der Lautsprache können sowohl körpereigene Kommunikationsformen (wie z. B. Gestik, Mimik, Laute, Blickbewegungen usw.) als auch externe Kommunikationshilfen eingesetzt werden.

Welche externen Kommunikationshilfen gibt es?

  • Kommunikationstafeln oder –bücher als nichttechnische Mittel
  • Auch handelsübliche Smartphones, Tablets etc. können durch eine Sprachausgabe in gewissem Umfang als Kommunikationshilfe verwendet werden.
  • Spezielle elektronische Kommunikationssysteme, die mit einer digitalen (natürlichen) oder / und einer synthetischen Sprachausgabe ausgestattet sein können. Diese werden von unterschiedlichen Hilfsmittelfirmen aus dem Bereich „elektronische Hilfsmittel / Unterstützte Kommunikation“ angeboten.

Welche Kommunikationshilfe angewandt werden kann, hängt vom persönlichen Bedarf und von den Gesamtumständen des Einzelfalls ab. Wichtig ist, dass die Hilfsmittelversorgung vorausschauend erfolgt, damit die Kommunikation auch bei Veränderungen der motorischen Fähigkeiten gesichert ist.

Praxistipp

Ist das Schreiben möglich, so kann ein „elektronisches Notizbuch“ eine wertvolle Hilfe sein. Falls das Halten eines Stiftes erschwert ist, können Griffverdickungen eingesetzt werden.

Beispiele nicht-technischer Kommunikationshilfen

Buchstabentafeln

Die Buchstaben können verschieden angeordnet sein: z. B. nach dem Alphabet oder nach der Gebrauchshäufigkeit, auch eine „Tastatur(=Qwertz)-Anordnung“ ist möglich.

Werden die Buchstaben durch Zeigen ausgewählt, so kann das zeitgleiche laute Mitlesen des Kommunikationspartners hilfreich sein.
Ist ein direktes Zeigen auf die Buchstaben nicht möglich, kann der Kommunikationspartner diese abfragen und auf eine Bestätigung durch ein festgelegtes Zeichen warten (= Partner-Scanning). Eine Anordnung der Buchstaben in Blöcke oder Zeilen / Spalten kann das Partner-Scanning erleichtern. 

Kommunikationstafeln, ­-ordner

Diese bestehen in der Regel aus mehreren (laminierten) Papierbögen, die mit Begriffen, kurzen Aussagen oder auch Symbolen versehen sind. Die persönliche Kommunikationstafel wird auf die Bedürfnisse des Benutzers abgestimmt und kann nach Bedarf leicht verändert und erweitert werden. Bei einem großen Vokabular ist es empfehlenswert, mehrere Tafeln oder ein Kommunikationsbuch anzulegen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, themenspezifische Tafeln für bestimmte Alltagssituationen anzufertigen (z. B. Pflege, Arztbesuche). 

Falls kein selbständiges Hantieren möglich ist, kann der Kommunikationspartner durch Abfrage der Begriffe das Thema herausfinden (s. o.).

Kommunikationstafel Thema Pflege

Personalisierter Fragenkatalog

Bei wechselnden Kommunikationspartnern kann ein spezieller Fragenkatalog für alle Beteiligten hilfreich sein. Dieser kann z. B. im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes für alle sichtbar am Krankenbett angebracht werden.

Personalisierter Fragenkatalog zur Unterstützung der Kommunikation mit ALS Erkrankten

Hinweis

Voraussetzung für den Einsatz bei allen o. g. Hilfsmitteln ist, dass klare Zeichen für „Ja“ / „Nein“ und auch für „nochmal“ definiert sind (z. B. Augenbewegung nach rechts = „ja“ / links = „nein“ / oben = „nochmal“).

Wichtig ist das konsequente und vorhersehbare Vorgehen beim Abfragen, ein paralleles Mitnotieren der ausgewählten Themen oder Buchstaben kann hilfreich sein.

Beim personalisierten Fragenkatalog werden die verschiedenen Bereiche in der festgelegten Reihenfolge abgefragt. Auch eine situationsunabhängige Frage, die ein weiteres Kommunikationsthema eröffnen kann, sollte als Punkt zur Verfügung stehen, z. B. „anderes Thema“ und / oder „Buchstabentafel“.

Nichttechnische Kommunikationshilfsmittel werden von verschiedenen Herstellern angeboten. Sie können auch selbst hergestellt und einfach variiert werden. Werden Tafeln verwendet, so ist es günstig, diese zu laminieren.

Nicht­technische Kommunikationshilfen – pro und contra

Vorteile: Sie sind preiswert. Sie funktionieren ohne Strom und können an Orten eingesetzt werden, an denen die Nutzung technischer Hilfsmittel erschwert ist (z. B. im Badezimmer) oder bei Ausfall des elektronischen Kommunikationsgerätes.

Begrenzungen: Einfache Bedürfnisse können geäußert werden, eine umfangreiche Kommunikation ist dagegen deutlich erschwert. Die Handhabung setzt die absolute Aufmerksamkeit und die unmittelbare Anwesenheit eines Kommunikationspartners voraus.
 

Elektronische Kommunikationshilfen

Bei Beeinträchtigung des Sprechens ist der Einsatz verschiedener schriftsprachbasierter Kommunikationsgeräte mit Sprachausgabe möglich. Im Rahmen des Versorgungsprozesses sind verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen, häufig gestellte Fragen können sein:

  • Kann die Kostenübernahme für die Kommunikationshilfe bei einem Kostenträger beantragt werden oder ist ein anderer Versorgungsweg nötig?
  • Welche Bedienung einer Kommunikationshilfe ist möglich? Ist eine direkte Touch-Ansteuerung ausführbar oder z. B. eine Eingabe über eine (Spezial)-Tastatur besser geeignet?
  • Könnten andere Ansteuerungsmöglichkeiten (Taster, Kopfsteuerung, Augensteuerung etc.) bei Bedarf adaptiert werden?
  • Werden auch weitere Funktionen, bspw. Ansteuerung des Umfelds (wie z. B. Bedienung von Lichtschaltern, Türen, Rollläden etc.), benötigt?
  • Kann die Kommunikationshilfe überall mitgenommen werden (als Fußgänger / Rollstuhlfahrer)?

Dies sind nur Beispielfragen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Um für den Einzelfall eine bestmögliche Versorgung zu erreichen, ist eine Kommunikations-Beratung in Zusammenarbeit mit den Logopäden und ggf. weiteren medizinischen Fachbereichen (z. B. Ergotherapie, Physiotherapie) sehr zu empfehlen.
 

Kostengünstige elektronische Möglichkeiten

  • Für Nutzer von Smartphones bietet der sich ständig weiterentwickelnde Markt der Kommunikationstechnologie innovative Entwicklungen an, wie z. B. Apps zur Sprachausgabe („text-tospeech-Apps“).
  • Ein Stylus (Eingabestift) als alternative Eingabehilfe kann die Bedienung erleichtern. Möglichkeiten zur Bedienung des Smartphone-Displays über den Computer können eine Hilfe sein.
  • Handelsübliche iPads / Tablets / Notebooks / Computer können mit schriftsprachbasierter Kommunikationssoftware als Kommunikationshilfe eingesetzt werden. Diese können mit textbasierten Kommunikations-Apps und Ansteuerungshilfen ausgestattet werden. 
  • Im Internet finden Sie bei „kommhelp e.V. Förderung kommunikativer Möglichkeiten Behinderter“ (www.kommhelp.de) Informationen zu kostenlosen / kostengünstigen Lösungen. Neben dem Themenbereich „Sprechen“ sind dort auch Hinweise zu Themen wie „Schreiben (Tastaturersatz)“ oder „Mausersatz incl. Kopfsteuerung / Augensteuerung“, „Apps“ oder „Symbole zur Kommunikation“ aufgeführt.
Notebook als Kommunikationsunterstützung für ALS-Patienten

Komplexe Kommunikationsgeräte mit Sprachausgabe

Von Hilfsmittelfirmen aus dem Bereich „elektronische Hilfsmittel / Unterstützte Kommunikation“ werden kompakte Kommunikationsgeräte angeboten, die über eine Sprachausgabe verfügen. Worte, Sätze und Aussagen werden über eine Tastatur, über Touchscreen oder über angepasste Eingabehilfen (z. B. über die Augen) eingegeben. Häufig verwendete Aussagen können abgespeichert und abgerufen werden, eine Änderung der gespeicherten Aussagen ist jederzeit möglich. Darüber hinaus können E-Mails und Mitteilungen verfasst und empfangen werden. Die Sprachausgabe ermöglicht dem Nutzer, selbstständig zu telefonieren und sich auch aus der Entfernung bemerkbar zu machen. Mit den meisten Geräten ist auch eine Internetnutzung möglich.

Sprachausgabeprogramm "Meine eigene Stimme"

Neben den Verständigungsproblemen stellt der Verlust des Klangs der vertrauten Stimme für die Betroffenen und für ihr Umfeld eine zusätzliche psychische Belastung dar. „Meine eigene Stimme“ ist ein individuell auf Basis von Sprachaufnahmen hergestelltes Sprachsyntheseprogramm zum Einsatz als Kommunikationshilfe in Verbindung mit einem Computer. Das Programm ermöglicht es, eingegebenen Text mit der eigenen Stimme aussprechen zu lassen, hierzu werden Stimmaufzeichnungen des (künftigen) Anwenders vor Stimmverlust benötigt. Kontakt: www.meine-eigene-stimme.de, Dr. Eduardo Mendel, T 0441 72261, mendel@uni-oldenburg.de.

Klären Sie vor der Durchführung eine mögliche Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Bei Fragen können Sie sich gerne an die DGM-Hilfsmittelberatung wenden.

Umfeldsteuerung

Bei Schwierigkeiten in der Bedienung z. B. von Lichtschaltern, Fernseher, Fenster, Pflegebett-Handbedienung, Türöffner ist ggf. eine Versorgung mit Hilfsmitteln zur Umfeldkontrolle möglich. Steht eine Begutachtung des MDK z. B. hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit an, so schildern Sie dem Gutachter auch diese Problematik. Da die Krankenkasse eine Kostenübernahme von Hilfsmitteln nur nach Prüfung des konkreten Einzelfalls gewährt, ist es günstig, wenn der MDK-Gutachter über diese Einschränkungen Ihrer Selbständigkeit informiert ist.

Auf dem freien Markt werden unterschiedliche universelle Systeme zur Umgebungssteuerung angeboten, die z. B. mit Spracheingabe oder über Taster zu bedienen sind und eine Ansteuerung von elektrischen Geräten ermöglichen. Auch Spezialfirmen aus dem Bereich AAL (Ambient Assisted Living) können Sie mit Hilfsmitteln zur Umfeldkontrolle versorgen, hierzu sollten Sie eine Beratung bei Ihnen zu Hause einplanen.
Eine Kombination von Kommunikationshilfsmittel und Umfeldsteuerung ist beispielsweise möglich. Verwenden Sie einen Elektrorollstuhl, so wäre eine Erweiterung des Rollstuhls mit einer Umfeldsteuerung auch eine Option. Fragen Sie bei der Rollstuhl-Firma nach einer Fachberatung, falls möglich, so bitten Sie Ihren Physiotherapeuten / Ergotherapeuten hinzu.

Umfeldsteuerung am Bett

Technische Weiterentwicklungen

Durch Technik und Forschung erweitert sich das Angebot an Hilfen kontinuierlich, hier zwei Beispiele:

Spezialbrille: Mit Hilfe einer virtuellen Tastatur auf den Brillengläsern und Analyse der Augenbewegungen des Brillenträgers können Worte und Sätze geschrieben werden. Über die eingebauten Lautsprecher ist eine Sprachausgabe des Geschriebenen möglich. Außerdem ist die Nutzung des Internets, auch zum Telefonieren, gegeben. 

EMG unterstützte Technologie: kabellose Sensoren werden auf der Haut platziert. Über diese werden bioelektrische Signale der darunterliegenden Muskulatur abgeleitet und z. B. Computer oder Mobilfunkgeräte angesteuert.

Brain Computer Interface (BCI): Über „Gehirn-Computer-Schnittstellen“ (BCI) versucht man die Bedienung z. B. einer Kommunikationshilfe möglich zu machen, wenn keine andere Ansteuerung, z. B. über Augen-Bewegungen, möglich ist. Die Vorstellung, beispielsweise eine Hand oder einen Fuß zu bewegen, führt zur Aktivierung bestimmter Areale im Gehirn. Die Hirnaktivitäten werden abgeleitet, über einen Computer verarbeitet und können z. B. eingesetzt werden, um eine Kommunikationsoberfläche anzusteuern.

Im Bereich der BCI wird viel geforscht und weiterentwickelt, erste Versorgungen mit BCI-Technologie als Kommunikationshilfsmittel sind erfolgt.
 

Wie finde ich die passende Kommunikationshilfe?

Beratung rund um das Thema Kommunikationshilfen erfragen Sie bitte zunächst bei den behandelnden Logopäden.

Eine firmenunabhängige Beratung wird an spezialisierten Beratungsstellen für Unterstützte Kommunikation angeboten. Auf der Internetseite der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. www.gesellschaft-uk.org finden Sie Beratungsstellen, Therapeuten und Hilfsmittelanbieter in Ihrer Nähe. Nehmen Sie Kontakt mit einer Stelle auf, schildern Sie Ihren Bedarf und fragen Sie nach einer persönlichen Beratungsmöglichkeit.

Firmen, die sich auf den Bereich elektronische Kommunikationshilfsmittel spezialisiert haben, bieten ebenfalls Beratung und Erprobung an, allerdings nur zum eigenen Produktangebot. Eine Vorinformation zur möglichen Hilfsmittelversorgung finden Sie im REHADAT-Hilfsmittelportal: www.rehadat-hilfsmittel.de.

Hinweis

Im Idealfall sind Anbieter, Therapeuten und andere unabhängige Berater gemeinsam an Ihrer Versorgung beteiligt.

Wer übernimmt die Kosten für Kommunikationshilfen?

Kommunikationshilfen fallen in den Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In welchem Umfang eine private Krankenversicherung verpflichtet ist, die Kosten für ein Hilfsmittel zu übernehmen, hängt vom individuellen Vertrag ab.

Handelsübliche Smartphones / Tablets / Notebooks und Zubehör gelten als Gegenstände des täglichen Lebens. Hierzu kann man bei einer gesetzlichen Krankenversicherung die Kostenübernahme für die „behindertengerechte“ Erweiterung mit entsprechender Software und / oder Ansteuerungshilfen beantragen. Die Kosten für das Gerät selbst müssen vom Versicherten oder von anderen möglichen Kostenträgern übernommen werden.

Bei Berufstätigen kann ein elektronisches Kommunikationshilfsmittel ggf. als Hilfe zur Arbeitsplatzausstattung bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Rentenversicherungsträger beantragt werden. Erkundigen Sie sich beim Behindertenbeauftragten Ihres Betriebs bzw. beim zuständigen Kostenträger nach dem Versorgungsweg.

Im Einzelfall kann das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten übernehmen – nachrangig, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stiftungsgelder zu beantragen.
 

Wie gehe ich bei der Beantragung vor? 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

  • Eine (sorgfältig und nachvollziehbar begründete) ärztliche Verordnung. Diese sollte erst nach einem eingehenden interdisziplinären Beratungsprozess erfolgen. Neben der Verordnung Ihres Arztes (mit genauer Bezeichnung des Gerätes samt Zubehör) ist ein zusätzliches ärztliches Schreiben empfehlenswert, das die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels im Rahmen Ihrer Erkrankung darlegt.
  • Ein Kostenvoranschlag des Hilfsmittelanbieters (inkl. Beratungsprotokoll und – soweit vorhanden – Foto- oder Videodokumentation der persönlichen Beratung).

Es ist günstig, ein persönliches Schreiben hinzuzufügen. Schildern Sie den Kostenträgern darin Ihre Erkrankung, die damit einhergehende Beeinträchtigung sowie die Notwendigkeit des verordneten Hilfsmittels in Ihrer Situation.

Als weitere Ergänzung kann eine fachliche Stellungnahme der UK-Beratungsstelle oder Ihres behandelnden Therapeuten (z. B. Logopädie) hilfreich sein.

Hinweis

Fertigen Sie vor Einreichung Kopien der Unterlagen an. Achten Sie auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen durch die Krankenkasse und bestehen Sie ggf. auf Ihre Patientenrechte. Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme des Hilfsmittels rechtswidrig ab, sollten Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

Wird Ihr Hilfsmittel von der Kasse genehmigt, so werden Sie benachrichtigt, welche Firma Sie mit dem beantragten Kommunikationshilfsmittel versorgen wird. Im Rahmen der Auslieferung des Gerätes erhalten Sie auch eine fachliche Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels. Falls möglich, sollten an diesem Termin neben Ihren Angehörigen auch Ihre Therapeuten (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie etc.) in die Handhabung des Gerätes mit eingewiesen werden.

Weiterführende Informationen