20.09.2023

Sicherstellung der Versorgung von Patienten mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege

Die 20 Logos der unterzeichnenden Organisationen

Gemeinsam mit 20 weiteren unterzeichnenden Verbänden sandte die DGM heute eine Stellungnahme an die Beteiligten im Gesundheitssektor. Anlässlich von besorgniserregenden Rückmeldungen von Betroffenen und unzureichenden Entwicklungen in der Versorgungslandschaft weist die Unterzeichnergemeinschaft auf Missstände in der Versorgung hin und zeigt hieraus sich ergebende gesetzgeberische Handlungsbedarfe auf.

Ergänzend zur Stellungnahme „Die Sicherstellung der Versorgung von Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege - Gesetzgeberische Änderungsbedarfe für das GKV-IPReG„ vom September 2023 weist die DGM in einem weiteren Schreiben darauf hin, dass mit Blick auf Betroffene mit einer neuromuskulären Erkrankung weitere Anpassungen notwendig sind:

"Ab dem 1. November dürfen keine Verordnungen bis zur 24 Stundenpflege zur häuslichen Krankenpflege (HKP) nach Ziffer 24 der „speziellen Krankenbeobachtung“ ausgestellt werden. Die dann gültigen Bestimmungen zu den Verordnungen zur Außerklinischen Intensivpflege (AKI) gefährden existenziell die medizinische Versorgung von Patienten mit einer neuromuskulären Erkrankung mit aufwändigen und umfassenden Pflegebedarf.

Für die Versorgung der Patientengruppe der nicht beatmeten und nicht-invasiv beatmeten Erwachsenen muss in die Richtlinie der Verordnung von HKP mit der Nummer 24 Spiegelstrich 1 wieder eingeführt und angepasst werden. Die bisher gemachten Nachbesserungen zur AKI schließen die drohenden Versorgungslücken nicht."
 

Ein besonderer Dank geht an Tatjana Reitzig (Vorsitzende der ALS-Gruppe in der DGM) für ihre Mitwirkung in dieser wichtigen politischen Arbeit!