01.02.2023

Notfallregister für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen

DGM-Newsletter 01/2023

Die Energieversorgungs-Lage in Deutschland hat sich entspannt und die Gefahr eines Stromausfalls, vor der im vergangenen Jahr für die anstehenden Wintermonaten immer wieder gewarnt worden war, scheint – zum Glück – inzwischen gebannt (Stand Januar 2023). Dennoch haben die multiplen Krisen-Erfahrungen der letzten Monate und Jahre und die zunehmend spürbaren Auswirkungen des Klimawandels viele Menschen dazu veranlasst, sich Gedanken darüber zu machen, wie sie für den Krisenfall vorsorgen können. Menschen mit Muskelerkrankung oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen stehen dabei unter Umständen vor besonderen Herausforderungen und vor Fragen wie:

  • Wie kann ich sicherstellen, dass mir im Notfall ausreichend Strom für die Beatmung zur Verfügung steht?
  • Was, wenn der Aufzug ausfällt und ich deshalb meine Wohnung nicht verlassen kann?
  • Wie kann ich Hilfe rufen, wenn weder das Telefonnetz noch der Hausnotruf funktioniert?

Eines vorweg: mit diesem Artikel sollen keine Katastrophen-Ängste geschürt werden. Vielmehr soll er einen Beitrag dazu leisten, dass Sie das beste Gegenmittel für solche Katastrophen-Ängste an die Hand bekommen: informiert zu sein, von der eigenen Handlungskompetenz Gebrauch zu machen und selbst vorzusorgen, soweit es möglich ist.

Was also können Sie selbst zur Vorsorge tun?

Hier einige Anregungen: Zunächst einmal gilt es, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die es Ihnen ermöglichen, im Notfall die Zeit zu überbrücken, bis die behördlichen Notfalldienste einsatzbereit sind. Wie Erfahrungen aus dem Katastrophenschutz zeigen, können im Notfall schon kleine Vorbereitungen und ein wenig Nachbarschaftshilfe den entscheidenden Unterschied machen! Dazu kann es etwa gehören:

  • die Nachbarn über Ihre besondere Situation zu informieren und ihnen u. U. für den Notfall Zutritt zu Ihrer Wohnung zu ermöglichen, indem Sie einen Schlüssel hinterlegen.
  • eine Trillerpfeife, eine Handhupe oder ein batteriebetriebenes Notrufgerät griffbereit zu haben, damit Sie im Notfall auf sich aufmerksam machen können.
  • dafür zu sorgen, dass Ersatz-Akkus für elektronische Hilfsmittel immer geladen sind.
  • die Angaben im Notfallpass auf dem aktuellen Stand zu halten.
  • Als beatmungspflichtige Person können Sie neben Ersatzakkus für das Beatmungsgerät einen Beatmungsbeutel (Ambubeutel) vorhalten.

Weiterführende Informationen zur Selbstvorsorge finden Sie z. B. auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter: www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html. Mehrere Hilfsorganisationen, darunter auch der ASB und die DLRG, bieten im Rahmen der Katastrophenprävention Kurse zur Ersten Hilfe mit Selbstschutzinhalten für unterschiedliche Szenarien wie z. B. Stromausfall, Hochwasser oder Extremwetter an. Das Ziel dieser Kurse ist es, Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst und anderen in außergewöhnlichen Notlagen bis zum Eintreffen professioneller Hilfskräfte (und bei Bedarf auch zu deren Unterstützung) zu helfen.

Falls Sie etwa auf Beatmung oder spezielle medizinische Versorgung angewiesen, in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder andere gesundheitsbedingte Einschränkungen haben, können Sie sich darüber hinaus im europäischen „Notfallregister“ registrieren (über www.notfallregister.eu). Das Projekt wurde im Oktober 2022 in Form eines Vereins von Katastrophenschützern und Sicherheitsforschern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vor folgendem Hintergrund ins Leben gerufen: Normalerweise kennen Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten, wenn sie im Krisenfall vor Ort eintreffen, Ihre spezielle Notlage nicht. Oft muss dann improvisiert werden und das kann sowohl die Helfenden als auch die Betroffenen sehr viel Kraft, Nerven und u. U. lebenswichtige Zeit kosten. Hier setzt die Idee des Notfallregisters an: die dort eingestellten Daten liefern den Behörden sowohl bei der präventiven Planung als auch im akuten Notfall wichtiges Wissen zur Einsatzplanung. Sollte es z. B. zu einem länger andauernden Stromausfall kommen oder ein anderer Katastrophenfall eintreten, können Rettungskräfte Sie anhand der von Ihnen hinterlegten Informationen finden und Ihre spezifischen Bedürfnisse im Falle einer Evakuierung besser berücksichtigen.