23.05.2023

Neues zur Flexi-Rente

Seit Ende Januar 2023 anerkennt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine 99,99-prozentige Teilrente. Die vom VdK geführten Musterstreitverfahren zeigen Wirkung. Durch die Pflege von Angehörigen oder anderen Personen können pflegende Rentner und Rentnerinnen ihre Rente aufbessern.

Aufgrund eines Urteils des Landessozialgerichts München vom 14. September 2021 (L 6 R 199/19) hat die DRV jetzt ihre Regelungen angepasst: Pflegende Rentnerinnen und Rentner können nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Höhe ihrer Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Nachkommastellen wählen und so in den Genuss einer fortgesetzten Beitragszahlung durch die Pflegeversicherung kommen, die ihre Rente erhöht. Rechenbeispiel: Bei einer Rente in Höhe von 1.500 Euro verzichten Sie auf 15 Cent!

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 pflegen, dann haben Sie die Möglichkeit, eine Teilrente (Flexi-Rente) zu beziehen. Damit ist die Pflegekasse verpflichtet, weitere Beiträge für Ihre Rentenversicherung zu bezahlen. Durch diese Beiträge erhöht sich zum 1. Juli des Folgejahres die Rente im Rahmen der Rentenanpassung zusätzlich.

Mit Beendigung der Pflegetätigkeit können Sie wieder in die Vollrente wechseln. Wer eine Betriebsrente bezieht, sollte sich vorab informieren!