Ihr Kind im Krankenhaus - Rechtliche Hinweise
DGM-Newsletter 02/2021
Begleitperson
Zwingende medizinische Gründe für die Mitaufnahme ins Krankenhaus:
• Trennung von Kind und Bezugsperson gefährdet den Krankenhausaufenthalt
• ausreichende Betreuung und Pflege des Kindes sind behinderungsbedingt nicht gewährleistet
• Begleitperson soll therapeutische Verfahren oder die Nutzung von Hilfsmitteln einüben (Schulung ist zu Hause nicht möglich).
Die Begleitperson muss nicht mit dem Kind verwandt sein.
Kostenerstattung
Bestätigung des Krankenhausarztes, dass die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist oder einen günstigen Einfluss auf den Behandlungsverlauf hat.
Fahrtkostenerstattung
Wenn die Begleitperson aus familiären, psychologischen, räumlichen oder anderen Gründen nicht aufgenommen werden, kann die Kasse Kosten für tägliche Fahrten erstatten. (Ärztliches Zeugnis!)
Verdienstausfall
Begleitpersonen wird der Nettoverdienstausfall ersetzt. Zuständig ist die Krankenkasse, die die Kosten für die stationäre Behandlung trägt.
Haushaltshilfe
Anspruch bei Mitaufnahme der haushaltsführenden Person als Begleitperson ins Krankenhaus.
Freistellung
Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit für berufstätige Eltern, die ein krankes Kind betreuen müssen (§ 45 Abs. 1 SGB V), wenn
• das Kind unter zwölf Jahre alt ist,
• ein Arzt bescheinigt, dass das Kind zu Hause beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss,
• keine andere, im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann.
Ist ein Elternteil krank und nicht in der Lage, das Kind zu betreuen, hat der andere berufstätige Elternteil Anspruch auf Freistellung.
Anspruchsdauer
für jedes Elternteil 10, Alleinerziehende 20 Arbeitstage je Kind pro Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern höchstens 25, Alleinerziehende bis zu 50 Arbeitstage. Eltern schwerstkranker Kinder, die nur noch wenige Wochen oder Monate zu leben haben, haben zeitlich unbegrenzt Anspruch auf Krankengeld. Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes ist für 2021 wegen der Corona-Pandemie verlängert: je Elternteil 20, Alleinerziehende 40 Arbeitstage; bei mehreren Kindern maximal 45, Alleinerziehende 90 Arbeitstage.
Übertragung des Anspruchs
zwischen gesetzlich versicherten Elternteilen gegenseitig möglich, vorausgesetzt der Betrieb ist einverstanden.
Freistellung
privat versicherter Arbeitnehmer möglich, aber in der Regel kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das gesetzlich versicherte Elternteil hat Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Krankschreibung
Elternteil oder Kind? Der Kinderarzt attestiert die notwendige Betreuung des Kindes zu Hause. Krankschreibung muss ab dem ersten Tag vorliegen, damit die Kasse Kinderkrankengeld bezahlt. Lassen sich in diesem Fall Eltern krankschreiben: fingierte Krankmeldung, kann zu fristloser Kündigung führen. Andere Lösung: Homeoffice, Urlaub oder ...
Kinderkrankengeld
Die Höhe des Kinderkrankengeldes berechnet sich aus Ihrem Einkommen. Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 bis 100 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts. Die Beitragsbemessungsgrenze für das tägliche Kinderkrankengeld liegt 2021 bei maximal 112,88 Euro. Erhalten Sie weiterhin Einkommen von Ihrem Arbeitgeber, haben Sie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.