10.08.2023

Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Reha - Verordnung auch per Videosprechstunde

DGM-Newsletter 03-2023

Videosprechstunden und gelockerte berufsrechtliche Vorgaben zur Fernbehandlung von Versicherten gewinnen zunehmend an Relevanz. Dem damit einhergehenden Regelungsbedarf hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Rechnung getragen. Bereits geregelt ist die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde. Der Beschluss wurde am 11. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden. Der G-BA hat in seinen Richtlinien konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. So muss es sich bei Heilmitteln beziehungsweise häuslicher Krankenpflege um sogenannte weitere Verordnungen beziehungsweise Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung.

  • Die jeweiligen medizinischen Verordnungsvoraussetzungen, etwa die verordnungsrelevante Diagnose, müssen bereits durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt worden sein.
  • Die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch müssen per Videosprechstunde sicher beurteilt werden können. Bestehen Zweifel, ist nochmals eine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig.
  • Die Erstverordnung von Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege per Videosprechstunde ist generell nicht möglich. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Verordnung einer medizinischen Rehabilitation.
  • Sind alle verordnungsrelevanten Informationen bekannt, können weitere Verordnungen ausnahmsweise auch nach Telefonkontakt ausgestellt werden.
  • Ein Anspruch auf eine Verordnung ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt besteht nicht.

 

Beschlüsse der Verordnungen im Rahmen der Fernbehandlung

  • Heilmittel-Richtlinie: www.g-ba.de/beschluesse/5834
  • Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: www.g-ba.de/beschluesse/5835
  • Rehabilitations-Richtlinie: www.g-ba.de/beschluesse/5836