27.11.2023

Auszug aus dem Elternhaus: Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz ist jede Form der persönlichen Hilfe, die Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzt, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Assistenten geben Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens, die Assistenznehmende aufgrund einer Beeinträchtigung nicht selbst ausführen können. Sie unterstützen bei der Körperpflege und medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, bei der Haushaltsorganisation, assistieren in der Schule, bei der Arbeit und sind Begleitpersonen bei sozialen und kulturellen Aktivitäten.

Rechtsgrundlage für Assistenzleistungen
Mit dem Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Leistungen zur sozialen Teilhabe Anspruch auf Assistenz. Dies gilt für Menschen, die Eingliederungshilfeleistungen bekommen können. Leistungen der Eingliederungshilfe werden gewährt, wenn eine nicht nur vorübergehende Behinderung von mehr als sechs Monaten besteht. Im Teilhabeplanverfahren wird festgelegt wie die individuelle Ausgestaltung der Assistenzleistungen aussieht.

Finanzierung von Assistenzleistungen
Die Finanzierung ist als Sach- oder als Geldleistung möglich. Als Sachleistung rechnet der Kostenträger direkt mit der Assistenzkraft oder dem Assistenzanbieter ab. Im Rahmen des Persönlichen Budgets wird ein individueller Geldbetrag zur Finanzierung der Persönlichen Assistenz beantragt. Dabei können mehrere Kostenträger beteiligt sein. In diesem Fall spricht man von einem trägerübergreifenden persönlichen Budget. Mögliche Kostenträger für die Finanzierung von Assistenzleistungen sind: Pflegekasse, Sozialhilfeträger, Krankenkasse, Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung oder die Rentenversicherung.

Assistenzformen
Es gibt verschiedene Formen der Assistenz, die im Einzelfall individuell gewählt werden können. Die Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell bietet eine effektive Möglichkeit der persönlichen Assistenz. Die Organisations-, Personal-, Anleitungs- und Finanzkompetenz liegt in den Händen der Assistenznehmenden. Einige Vereine bieten einen Buchhaltungs- und Abrechnungsservice an. Im Unterschied dazu gibt es die Persönliche Assistenz organisiert durch Vereine und Genossenschaften, hier übernimmt die Assistenzorganisation zum Beispiel ein Pflegedienst und entlastet dadurch den Verwaltungsaufwand.

Wenn Sie weitere Informationen oder ausführlichere Angaben zum Beispiel zu den Assistenzformen benötigen, möchten wir auf unseren Infodienst (1.01 Persönliche Assistenz) hinweisen. Diesen finden Sie auf www.dgm.org im Mitgliederbereich unter Kapitel 1 Assistenz/Pflege.