28.11.2023

Auszug aus dem Elternhaus: Finanzierungsmöglichkeiten für Umbaumaßnahmen

In unserem DGM-Infodienst-Abschnitt „Umbaufinanzierung“ werden unterschiedliche Kostenträger für eine Umbauförderung der Wohnung aufgrund von Erkrankung oder Behinderung vorgestellt. Unter Beachtung der individuellen Lebensumstände kommen unterschiedliche Kostenträger in Frage. Diese können bei beruflicher Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben die Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit und das Integrationsamt sein. Beim Leistungsbezug nach dem Pflegeversicherungsgesetz, kann die Pflegekasse als Kostenträger für einen Zuschuss zur Verbesserung des Wohnfeldes kontaktiert werden. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Leistungen für Wohnraum als Teil der Sozialen Teilhabe durch die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu beziehen. Zudem gibt es öffentliche Mittel, die in der Regel von den Wohnungsämtern in den Baubehörden der jeweiligen Bundesländer gewährt werden, so beispielsweise Förderprogramme über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Ausführliche Informationen finden Sie hierzu in unserem Infodienst (3.10). Diesen können Sie im Mitgliederbereich auf www.dgm.org einsehen oder über die Sozialberatung der DGM erhalten.

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