01.07.2017

Rentensteigerung durch Pflege - auch für Personen, die schon Rente beziehen: Flexirente

Bislang bezahlte die Pflegekasse Rentenbeiträge für Pflegepersonen nur, solange sie selbst noch keine Rente bezogen. Durch das neue Flexirenten-Gesetz kann grundsätzlich jede Pflegeperson zusätzliche Anwartschaften erwerben, egal ob schon Rentner oder ob noch Nicht-Rentner. Durch den Wechsel in die flexible Teilrente – auch Flexirente genannt – muss die Pflegeversicherung auch für pflegende Rentner Beiträge bezahlen. Damit erhöht sich allmählich der Rentenanspruch dieses Kreises von Pflegepersonen!

Wer Angehörige oder Freunde im häuslichen Umfeld pflegt, erhält Rentenbeiträge durch die Pflegekasse. Diese Beiträge wirken sich auf die Beitragsjahre sowie auf die Rentenhöhe aus, vorausgesetzt, der zu Pflegende hat mindestens Pflegegrad 2, die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig und hat einen Umfang von mindestens zehn Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche. Wenn Sie also die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus) erreicht haben und schon Ihre volle Rente beziehen, besteht für Sie jetzt neu die Möglichkeit, durch Rentenbeiträge der Pflegeversicherung Ihre Rente aufzubessern. Dafür müssen Sie folgendes tun:

Sie wechseln aus dem Vollrentenbezug in einen sogenannten Teilrentenbezug und verzichten auf 1% Ihrer Vollrente. Sie beziehen also weiterhin 99% Ihrer Altersrente. Stellen Sie dazu einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung, in dem Sie kurz begründen, warum Sie in einen flexiblen Teilrentenbezug wechseln wollen.

Die Pflegeversicherung der zu pflegenden Person muss nun veranlasst werden, der Pflegeperson die vorgeschriebenen Rentenbeiträge auf Ihr Rentenkonto zu überweisen. Stellen Sie unbedingt sicher, dass die Zahlungen auch geleistet werden!

Für den Verzicht auf 1% Ihrer Rente, erhalten Sie im Gegenzug Zahlungen durch die Pflegeversicherung auf Ihr Rentenkonto. Dadurch erhöht sich Ihr Rentenbezug im Folgejahr. Jeweils zum 1. Juli werden Ihre Rentenbezüge neu berechnet.

Beispiel: Sie erhalten 880 Euro Rente und pflegen einen Freund mit Pflegegrad 3. Bei 99 % Teilrente erhalten Sie jetzt noch 871 Euro, verzichten also auf 9 Euro Rente pro Monat. Nach einem Jahr Pflege erhöht sich der Rentenanspruch um ca. 13 Euro im Monat aufgrund der Beitragszahlung der Pflegeversicherung. Dieser Effekt verstärkt sich in jedem weiteren Jahr entsprechend. Für eine genaue Berechnung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung.

Pflegen Sie nicht mehr, d.h. die Pflegekasse bezahlt für Sie keine weiteren Beiträge, dann wechseln Sie wieder in die Vollrente (100%), die jetzt aufgrund der erworbenen Rentenzuschläge auf Dauer höher sein wird, als vor Ihrer Pflegetätigkeit.

Auch bei einer vorgezogenen Altersrente (ggf. mit Abschlägen) sind Sie seit dem 01.07.2017 trotz Rentenbezug als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder pflichtversichert. Die Pflegekasse muss in diesem Fall unter den oben genannten Bedingungen Beiträge für Sie abführen. Noch-nicht-Rentner, aber auch Erwerbsminderungs-Rentner erhöhen durch die Pflegetätigkeit Ihre spätere Rente.

Pflegegeld ist eine Sozialleistung, d.h., die Rente des Pflegebedürftigen wird auch beim Bezug von Pflegegeld nicht gekürzt. Pflegende Angehörige sind nicht nur rentenversichert, sondern auch arbeitslosen- bzw. unfallversichert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Pflegekasse, Ihrer Rentenversicherung, bei Renten- und Pflegeberatungsstellen sowie in der Sozialberatung der DGM.