Sinn stiften – bleibende Werte schaffen

Erbschaften, Vermächtnisse und Zustiftungen zugunsten der DGM

Samen säen

Überlegen Sie, Vorsorge zu treffen und die DGM nachhaltig zu unterstützen?

Ich berate Sie gerne persönlich.
Horst Ganter, Vorsitzender der DGM-Stiftung
T 07665 94 47-0
horst.ganter [at] dgm-stiftung.de

Was geschieht mit meinem Vermögen, wenn ich einmal nicht mehr bin?

Wer über ein kleines oder großes Vermögen verfügt, wird sich mit zunehmendem Alter Gedanken machen, was nach seinem Tod mit dem oft hart erarbeiteten Geld geschehen soll.

Wenn Sie keine besondere Regelung darüber treffen, erhalten nach der gesetzlichen Erbfolge Ihr Ehegatte und Ihre Kinder (auch nichteheliche und adoptierte), sonst auch Ihre anderen Verwandten Ihr Vermögen. Wenn Sie keine Verwandten haben und kein Testament existiert, erbt automatisch der Staat.

Wie kann ich dafür sorgen, dass mein Vermögen einem guten Zweck zugutekommt?

Indem Sie ein Testament aufsetzen, können Sie Ihre Erbangelegenheiten in Ihrem Sinne regeln. Vielleicht möchten Sie ja nicht nur Ihrer Familie etwas vermachen, sondern auch einer gemeinnützigen Organisation, deren Arbeit Sie schätzen. Dies können Sie testamentarisch verfügen. Wenn keine Erben vorhanden sind, können Sie durch ein Testament sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tode für einen guten Zweck eingesetzt wird.

Sie können in Ihrem Testament darüber hinaus anordnen, dass ein oder mehrere Empfänger ein Vermächtnis, d.h. eine bestimmte Geldsumme oder Gegenstände aus Ihrem Vermögen erhalten. Ihre Erben sind rechtlich dazu verpflichtet, dieses Vermächtnis zu erfüllen.

Erbeinsetzung oder Vermächtnis zugunsten einer gemeinnützigen Organisation haben übrigens den großen Vorteil, dass der Betrag in vollem Umfang für den guten Zweck verwendet wird, da diese Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit sind.

Wie fasse ich ein Testament ab?

Für die Errichtung eines Testaments gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie schreiben es eigenhändig. Bitte vergessen Sie dabei Ort, Datum und Ihre vollständige Unterschrift nicht. Sie können es bei sich oder z. B. im Bankfach, aber auch bei Gericht verwahren lassen.
  • Sie ziehen einen Notar hinzu. Er garantiert Ihnen für die ordnungsgemäße Form und Aufbewahrung Ihres letzten Willens.

Sie können Ihr eigenhändiges wie auch Ihr notarielles Testament jederzeit ändern; es gilt dann jeweils dasjenige mit dem jüngsten Datum.

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Er sorgt für die Abwicklung Ihres letzten Willens. Normalerweise haben die Erben die Aufgabe, die Bestimmungen Ihres Testaments zu erfüllen. Wenn Sie aber dabei Schwierigkeiten voraussehen, können Sie im Testament eine Person Ihres Vertrauens als Testamentsvollstrecker einsetzen oder das Nachlassgericht bitten, eine geeignete Person zu benennen, in der Regel einen Rechtsanwalt oder Notar.

Wieso ist es sinnvoll, gerade die DGM in meinem Testament zu bedenken?

Die DGM ist der älteste und größte Selbsthilfeverband der Muskelkranken in Deutschland.

Unsere Ziele sind:

  • Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen: Das Angebot reicht vonmedizinischer über psychosoziale Beratung bis hin zur Hilfsmittelberatung.
  • Förderung der Wissenschaft und Forschung: Durch die Vergabe von Forschungspreisen und die Förderung von Forschungsprojekten weckt die DGM bei Wissenschaftlern Interesse für die Beschäftigung mit neuromuskulären Erkrankungen.
  • Aufklärung und Informationder Öffentlichkeit, der Patient/innen und der Angehörigen über die neuromuskulären Erkrankungen
  • Vertretung der Interessen von Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen im gesundheits- und sozialpolitischen Bereich.

Mit ca. 9700 Mitgliedern ist die DGM kein großer und leider auch kein reicher Verband. Als Selbsthilfeorganisation erhalten wir kaum öffentliche Fördermittel. Um die beschriebenen Ziele verwirklichen zu können, ist die DGM deshalb auf Zuwendungen von privater Seite angewiesen. Dies können Spenden zu Lebzeiten sein, aber eben auch Erbschaften und Vermächtnisse.

Sie haben zwei verschiedene Möglichkeiten, die DGM zu bedenken:

  • Sie können den Verein Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. DGM unterstützen
  • Sie können Ihren Nachlass in die Stiftung der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke einbringen.

Ich möchte, dass mein Nachlass direkt der Arbeit der DGM zugutekommt.

Dann bietet es sich an, dass Sie als Begünstigte die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. DGM einsetzen, also den Verein. So wird Ihr Nachlass direkt und ohne Umwege zur Finanzierung der täglichen Vereinsarbeit der DGM genutzt, zum Beispiel für die Beratung oder die aktuelle Forschungsförderung.

Ich möchte die DGM nachhaltig und langfristig unterstützen.

Diese Möglichkeit bietet Ihnen die rechtlich selbständige Stiftung der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke. Sie unterstützt mit ihren Erträgen die Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke und sichert sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten anhaltend ab.

Indem Sie das Stiftungskapital mit einer Zustiftung aufstocken, schaffen Sie also bleibende Vermögenswerte, die auch nach langen Jahren noch helfen, die finanzielle Situation der DGM auf eine solide, dauerhafte Basis zu stellen. Diese Möglichkeit bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie ein größeres Vermögen einbringen wollen. Das Stiftungskapital selbst bleibt nämlich grundsätzlich unangetastet. Lediglich die Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens kommen direkt den Zielsetzungen der DGM-Stiftung zugute. Je mehr Zustiftungen die DGM-Stiftung also erhält, desto effizienter zahlt sich das gesamte Stiftungsvermögen im Sinne der Arbeit für Muskelkranke aus.

Kann ich auch schon zu Lebzeiten eine Zustiftung vornehmen?

Eine Zustiftung ist sowohl zu Lebzeiten als auch testamentarisch möglich.

Sie können die Zustiftung auf den Weg bringen,

  • indem Sie schon zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens als direkte Zuwendung der DGM-Stiftung zukommen lassen. Das bringt Ihnen steuerliche Vorteile: Für Ihre Zustiftung in die DGM-Stiftung können Sie einen erhöhten einkommensunabhängigen Abzugsbetrag von bis zu 1 Million Euro geltend machen. Dieser lässt sich einmalig oder in frei wählbaren Teilbeträgen über bis zu zehn Jahre hinweg als Sonderausgabe absetzen.
  • indem Sie in Ihrem Testament ein Vermächtnis zugunsten der DGM-Stiftung verfügen oder diese als Erben einsetzen. Dann können sie sicher sein, dass Ihr Erbe bzw. Ihr Vermächtnis in vollem Umfang dem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung steht, denn Vermächtnisse an gemeinnützige Organisationen bzw. Vermögenswerte, die in eine Stiftung fließen, sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Kann die Zustiftung auch mit meinem Namen versehen werden?

Ja, wenn Ihre Zustiftung eine bestimmte Grenze übersteigt. Dann bietet Ihnen jede der genannten Varianten grundsätzlich die Möglichkeit, Ihr Wirken für die DGM durch eine so genannte Namensstiftung innerhalb der DGM-Stiftung unvergesslich werden zu lassen. Selbstverständlich können Sie den Namen für Ihre persönliche Stiftung selbst bestimmen. Nähere Informationen zur Namensstiftung geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.


Ansprechpartner

Wer ist mein Ansprechpartner für Erbschaften und Zustiftungen bei der DGM-Stiftung?

Ich berate Sie gerne persönlich.
Horst Ganter, Vorsitzender der DGM-Stiftung
Tel. 07665 94 47-0
horst.ganter [at] dgm-stiftung.de


DGM-Stiftung

Im Moos 4
79112 Freiburg
T 07665 9447-0
Fax: 07665 94 47-20
stiftung [at] dgm.org

Spendenkonto:
IBAN: DE56 6807 0030 0030 0210 00, BIC: DEUTDE6F