DGM-Stiftung

Die Arbeit der DGM nachhaltig sichern

DGM Stiftung

Die Stiftung der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V. wurde als rechtlich selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts 2004 errichtet. Sie unterliegt der Stiftungsaufsicht durch das Regierungspräsidium Freiburg.

Adresse und Kontakt

DGM-Stiftung
Im Moos 4
79112 Freiburg

T 07665 9447 0
stiftung@dgm.org

Ziele der DGM-Stiftung

Die DGM-Stiftung verfolgt die gleichen Ziele, die auch in der Satzung des DGM e.V. niedergelegt sind.

"Der Verein ist ein Selbsthilfeverband. Sein Zweck ist

  1. die Förderung der Gesundheitspflege und
  2. die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der neuromuskulären Erkrankungen.

Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Aufklärung der Öffentlichkeit, der Betroffenen und deren Angehörigen über die neuromuskulären Erkrankungen;
  • Beratung der Betroffenen und deren Angehörigen sowie mögliche Hilfen in allen Bereichen des Lebens, zum Beispiel in Schule, Beruf und Rehabilitation;
  • Vertretung der Interessen von Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen im gesundheits- und sozialpolitischen Bereich;
  • Förderung der Selbstbestimmung und Inklusion in die Gesellschaft;
  • Vergabe von Forschungspreisen und finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben."

Satzung und Jahresbericht

Die gültige Satzung der DGM-Stiftung sowie den aktuellen Jahresbericht finden Sie hier im Download.

Zustiftungen möglich

Die Stiftung ist für Zustiftungen - auch in Form von Namensstiftungen - offen. Diese können in Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten individuell festgelegt werden. Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne der Vorsitzende der DGM-Stiftung Horst Ganter.

Sie möchten in Ihrem Sinne etwas weitergeben?

Über eine Zustiftung sowie über eine Erbschaft oder ein Vermächtnis können Sie mithelfen, die Arbeit der DGM nachhaltig zu sichern.

Jetzt bleibende Werte schaffen