DGM - Stiftung

Im August 2004 genehmigte das Regierungspräsidium Freiburg die DGM-Stiftung, Stiftung der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V.. Durch diese Stiftung ist es möglich, die Arbeit der DGM nachhaltig zu sichern.
Die DGM-Stiftung verfolgt die gleichen Ziele, die auch in der Satzung des DGM e.V. niedergelegt sind:
„Der Verein ist ein Selbsthilfeverband. Sein Zweck ist
1. die Förderung der Gesundheitspflege und
2. die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der neuromuskulären Erkrankungen.
Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Aufklärung der Öffentlichkeit, der Betroffenen und deren Angehörigen über die neuromuskulären Erkrankungen;
- Beratung der Betroffenen und deren Angehörigen sowie mögliche Hilfen in allen Bereichen des Lebens, zum Beispiel in Schule, Beruf und Rehabilitation;
- Vertretung der Interessen von Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen im gesundheits- und sozialpolitischen Bereich;
- Förderung der Selbstbestimmung und Inklusion in die Gesellschaft;
- Vergabe von Forschungspreisen und finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben."
Die Stiftung wurde als rechtlich selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts in Freiburg im Breisgau errichtet. Sie unterliegt der Stiftungsaufsicht durch das zuständige Regierungspräsidium Freiburg. Die Satzung der DGM-Stiftung finden Sie hier als Download.
Zustiftungen erwünscht
Die Stiftung ist für Zustiftungen - auch in Form von Namensstiftungen - offen. Diese können in Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten individuell festgelegt werden.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Themen Stiften und Vererben.
Nähere Informationen
Gerne können Sie sich auch direkt bei der Geschäftsstelle der DGM-Stiftung informieren.
Ihre Anfrage richten Sie einfach an stiftung [at] dgm.org.
DGM-Stiftung
Im Moos 4
79112 Freiburg
Tel. 07665 9447-0