22.05.2026

Wissenswertes rund um die Rente wegen Erwerbsminderung

Geld

Wenn die Arbeit durch eine Muskelerkrankung erschwert wird, kann das viele Fragen und Unsicherheiten bedeuten. Besonders die finanzielle Absicherung ist häufig ein großes Thema. Hier setzt die Erwerbsminderungsrente an, über die Sie in diesem Artikel mehr erfahren.

Die Erwerbsminderungsrente bietet finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund chronischer Erkrankungen oder Behinderungen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Die rechtliche Grundlage findet sich im Sozialgesetzbuch (§ 43 SGB VI). Dort wird zwischen der teilweisen Erwerbsminderung und der vollen Erwerbsminderung unterschieden. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn weniger als drei Stunden tägliche Arbeitszeit möglich sind. Bei mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich wird von einer teilweisen Erwerbsminderung gesprochen. Liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor, aber es gibt keine passende Arbeitsstelle, kann unter Umständen eine arbeitsmarktbedingte Vollrente gewährt werden.

Um Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen Sie seit mindestens fünf Jahren rentenversichert sein und in diesem Zeitraum über mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sollten Sie bereits seit Ihrer Kindheit mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung leben, greift eine Sonderregelung: Wer seit über 20 Jahren ununterbrochen erwerbsunfähig ist, kann auch ohne Erfüllung der genannten Voraussetzungen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben.

Bei der Erwerbsminderungsrente gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Daher werden Leistungen nur bewilligt, wenn auch durch medizinische Rehabilitation oder Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsplatz die Arbeitsfähigkeit nicht wesentlich verbessert werden kann.

Hinweis

Ein Reha-Antrag kann zu einem Rentenantrag umgedeutet werden, wenn geringe Aussicht auf Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit besteht.

Meist wird die Erwerbsminderungsrente zunächst befristet für maximal drei Jahre bewilligt und kann dann bis zu zwei Mal verlängert werden. Nach insgesamt neun Jahren ohne Verbesserung des gesundheitlichen Zustands kann eine entfristete Erwerbsminderungsrente gewährt werden. Wenn eine gesundheitliche Verbesserung von Anfang an medizinisch unwahrscheinlich ist, kann die Erwerbsminderungsrente aber auch direkt unbefristet gewährt werden. Die Erwerbsminderungsrente endet spätestens dann, wenn Sie das reguläre Rentenalter erreichen.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist individuell und wird anhand der Beiträge berechnet, die Sie bisher in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Zusätzlich können bestimmte Anrechnungszeiten miteinfließen (zum Beispiel längere Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, Mutterschaft, Schul- oder Hochschulbesuche). Dazu kommt die Zurechnungszeit. Diese wird so berechnet, als ob Sie bis zum normalen Rentenalter weiter Ihr durchschnittliches Gehalt bekommen hätten. Dadurch wird Ihre Erwerbsminderungsrente höher. Einen ersten unverbindlichen Anhaltspunkt über die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente können Sie mithilfe des Online-Rechners der Deutschen Rentenversicherung bekommen.

Zur Erwerbsminderungsrente dürfen Sie bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe Geld hinzuverdienen. Hierbei sollten Sie bedenken, dass eine Erwerbsminderungsrente immer auf Basis Ihres Leistungsvermögens zum Zeitpunkt der Antragsstellung bewilligt wird. Wenn Sie im Anschluss eine Tätigkeit aufnehmen, die ein höheres Leistungsvermögen verlangt, kann das zu Kürzungen oder der Streichung Ihrer Erwerbsminderungsrente führen.

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem Versichertenältesten stellen. Bei der Antragsstellung können Sie sich durch unabhängige Rentenberater unterstützen lassen. Da die Bearbeitungszeit mehrere Monate dauern kann, ist eine frühzeitige Beantragung sinnvoll. Sollten Sie in eine Versorgungslücke zwischen Krankengeld und Rentenbeginn geraten, können Sie zur Überbrückung Arbeitslosengeld beziehen.

Noch Fragen?

Wenden Sie sich gerne an unser Sozialberatungsteam über beratung@dgm.org oder T 07665 944730. In unserem Infodienst in Kapitel 6.05 „Erwerbsminderungsrente“ finden Sie außerdem weitere, ausführliche Informationen zum Thema. Gerne senden wir Ihnen das PDF zu oder Sie können es hier herunterladen: www.dgm.org/mitgliederbereich/infodienst.