14.08.2025

Was steckt hinter der "elektronischen Patientenakte für alle"?

Die Auswahl an ePA-Apps ist groß – nutzen können Sie jedoch nur die App Ihrer Krankenkasse.
Die Auswahl an ePA-Apps ist groß – nutzen können Sie jedoch nur die App Ihrer Krankenkasse.

Autorin: Leonie Glöckler

Stellen Sie sich vor: Ihre wichtigsten Gesundheitsdaten sind nicht mehr nur in Papierform oder auf den Computern einzelner Arztpraxen gespeichert, sondern zentral und digital verfügbar. Was passiert, wenn persönliche Diagnosen, Befunde oder Medikationspläne auf Knopfdruck abrufbar sind? Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wirft viele Fragen auf insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Muskelerkrankungen. In diesem Beitrag finden Sie Fragen, die für Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen im Zusammenhang mit der ePA besonders wichtig sind. Die Antworten basieren auf Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit.

Was ist die ePA?
Die ePA ist eine digitale Akte, in der alle wichtigen Gesundheitsdaten zentral gespeichert werden. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen Patienten, medizinischem Fachpersonal und anderen Leistungserbringern erleichtern.

Wer bekommt eine ePA?
Seit dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch eine ePA. Sie wird von den Krankenkassen bereitgestellt und kann seit dem 29. April 2025 von allen Versicherten, die nicht aktiv widersprechen, genutzt werden. Privatversicherte können eine ePA bekommen, wenn ihre Versicherung dies anbietet.

Was wird in der ePA gespeichert?
In der ePA werden medizinische Informationen wie Diagnosen, Befunde, Therapiemaßnahmen, Medikationspläne, Laborwerte, Arztbriefe, Entlassbriefe und Bildbefunde gespeichert. Es gibt auch eine digitale Medikationsliste, die automatisch erstellt wird.

Wer hat Zugriff auf meine ePA?
Zugriff haben Sie selbst sowie ärztliches Personal, Apotheken und Krankenhäuser – diese müssen allerdings von Ihnen autorisiert werden. Sie können jederzeit über die ePA-App bestimmen, wer Zugriff auf Ihre ePA erhält und diese Zugriffsrechte flexibel anpassen. Besonders sensible Daten werden vor der Speicherung gesondert abgefragt.

Wie sicher sind meine Daten in der ePA?
Die ePA läuft über die Telematikinfrastruktur, ein vom öffentlichen Internet getrenntes Datennetzwerk. Ein Digitalbeirat mit Datenschutz- und Sicherheitsexperten berät die ePA-Betreiberfirma Gematik zu Datenschutz und Datensicherheit. Informationen aus der ePA dürfen ausschließlich für eindeutig festgelegte und berechtigte Zwecke verwendet werden.

Kann ich selbst Dokumente in die ePA hochladen?
Ja, Sie können eigene Dokumente (zum Beispiel Papierdokumente) in die ePA-App laden, sofern Ihre Krankenkasse diese Funktion anbietet.

Wie kann ich widersprechen, wenn ich keine ePA möchte?
Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann bei der Krankenkasse widersprechen. Auch für besonders sensible Daten gibt es eine eigene Widerspruchsmöglichkeit. Wie der Widerspruch funktioniert und welche Folgen er hat, können Sie hier detailliert nachlesen.

Können auch Kinder und Jugendliche mit neuromuskulärer Erkrankung eine ePA erhalten?
Ja, auch für Kinder und Jugendliche gilt: Sie erhalten automatisch eine ePA, sofern sie gesetzlich versichert sind und kein Widerspruch durch die Erziehungsberechtigten vorliegt.

Können Rettungskräfte im Notfall auf meine ePA zugreifen?
Nein, der Zugriff ist nur möglich, wenn Sie ihn vorher explizit freigegeben haben. Sie können jedoch Notfalldaten in der ePA speichern, die für die Erstversorgung relevant sind. Es empfiehlt sich, Ihre Notfalldaten regelmäßig zu aktualisieren und zu überprüfen.

Kann ich meine ePA auch nutzen, wenn ich in verschiedenen Bundesländern behandelt werde?
Ja, die ePA ist bundesweit nutzbar. Sie können Ihre Gesundheitsdaten überall in Deutschland abrufen und verwalten, sofern die jeweiligen Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken die ePA nutzen. Das erleichtert die Versorgung, wenn Sie an verschiedenen Orten behandelt werden, etwa in spezialisierten Zentren oder bei einem Umzug.

Weitere Fragen, Antworten und weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Ein Zusammenfassung zu aktuellen Informationen zur „ePA für alle“ finden Sie außerdem im barrierefreien Handlungsleitfaden der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe.