16.09.2025

Selbsthilfeförderung 2025 des Landesverbandes Hamburg

Gemäß den Regelungen des § 20h SGB V sowie des Leitfadens zur Förderung der Selbsthilfe fördern die gesetzlichen Krankenkassen die Aktivitäten der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene. Entweder in Form der kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) oder der kassenindividuellen Projektförderung. Der DGM Landesverband hat im Jahr 2025 folgende Fördergelder erhalten:

  • An Pauschalförderung von der GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg: 21.366,00 €
  • An Projektförderung von der DAK-Gesundheit: 1.674,00 €
  • An Projektförderung von der AOK Rheinland/Hamburg: 18.474,16 €
  • An Projektförderung von der KKH Kaufmännische Krankenkasse: 28.200,00 €

Für alle gewährten Fördermittel bedanken wir uns aufs Herzlichste.