Selbsthilfeförderung 2024 des Landesverbandes Hamburg

Gemäß den Regelungen des § 20h SGB V sowie des Leitfadens zur Förderung der Selbsthilfe fördern die gesetzlichen Krankenkassen die Aktivitäten der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene. Entweder in Form der kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) oder der kassenindividuellen Projektförderung. Der DGM Landesverband hat im Jahr 2024 folgende Fördergelder erhalten:

An Pauschalförderung von der GKV: 14.000 Euro
An Projektförderung von der DAK-Gesundheit: 2.880 Euro

Für alle gewährten Fördermittel bedanken wir uns aufs Herzlichste.