Neue EU-Ausweise erleichtern Reisen für Menschen mit Behinderungen
Ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe sind zentrale Werte der Europäischen Union. Menschen mit Behinderungen stoßen im Alltag jedoch häufig auf Hindernisse – besonders, wenn sie reisen oder ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegen. Bisher galt: Ein national ausgestellter Schwerbehindertenausweis wurde im Ausland nicht anerkannt. Ebenso behielten Parkausweise für Menschen mit Behinderungen ihre Gültigkeit meist nur im Heimatland. Das soll sich nun ändern.
Das Europäische Parlament hat dem Plan für einen einheitlichen EU-Behindertenausweis und einen europäischen Parkausweis zugestimmt. Damit soll die Anerkennung des Behindertenstatus in allen EU-Mitgliedstaaten erleichtert und Diskriminierung abgebaut werden.
Auch der künftige europäische Parkausweis wird die bisher unterschiedlichen nationalen Regelungen vereinheitlichen. Menschen mit Behinderungen, die in ihrem Land zum Gebrauch spezieller Parkflächen berechtigt sind, sollen dies künftig auch in anderen EU-Staaten problemlos nachweisen können. Ein einheitliches Format erleichtert dabei die Kontrolle für Behörden und reduziert Missverständnisse im Ausland. Nach Beschluss des Parlaments haben die EU-Mitgliedstaaten bis Mitte 2027 Zeit, ihre nationalen Rechtsvorschriften an die Richtlinie anzupassen. Ab Mitte 2028 sollen die neuen EU-Ausweise dann verbindlich angewendet werden.
Die Ausweise werden in einem digitalen und physischen Format verfügbar sein, um die Nutzung möglichst einfach und barrierefrei zu gestalten. Ebenso sollen sie mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet werden, um Fälschungen zu verhindern.
Für Menschen mit Behinderungen bedeutet der einheitliche EU-Behindertenausweis einen wichtigen Schritt zu mehr Mobilität, sozialer Teilhabe und Anerkennung innerhalb Europas. Wer künftig reist oder in einem anderen Mitgliedstaat lebt, wird seine Rechte und Nachweise einfacher und diskriminierungsfreier nutzen können.
Haben Sie Fragen?
Unser hauptamtliches Beratungsteam in der Bundesgeschäftsstelle bietet Ihnen kompetente Beratung zu Themen rund um das Leben mit einer neuromuskulären Erkrankung an. Wir beraten telefonisch und per E-Mail: T 07665 9447 30 oder beratung@dgm.org.
Mehr Infos