10.02.2025

Gesetz zur vereinfachten Hilfsmittelversorgung verabschiedet

Die Hilfsmittelversorgung soll einfacher werden

veröffentlicht am 10.02.2025

Nach dem „Ampel-Aus“ standen die Zeichen nicht gut für das geplante Gesetzesvorhaben zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung. Nun verabschiedete der Bundestag in der Nacht zum 31. Januar doch noch das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). In diesem Rahmen wird dem bestehenden § 33 SGB V, der die Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung regelt, ein neuer Absatz 5c hinzugefügt.

Darin heißt es, dass die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet wird, wenn der oder die Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) behandelt und das Hilfsmittel von den dort behandelnden Ärztinnen und Ärzten empfohlen wird. Dadurch entfällt die Überprüfung der gesetzlichen Krankenkassen oder des Medizinischen Dienstes und die Hilfsmittelversorgung wird erheblich beschleunigt und erleichtert. Zu beachten ist, dass die Empfehlung nicht älter als drei Wochen sein sollte. Bevor das neue Gesetz wirksam wird, muss es noch durch den Bundesrat.

Das ist ein großer Erfolg des Aktionsbündnisses für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendliche, das aus dem Engagement einer Mutter hervorgegangen ist. Am Aktionsbündnis war der Verein Rehakind maßgeblich beteiligt. Viele weitere Akteurinnen und Akteuren aus Medizin, Therapie und Politik sowie Betroffene und Beteiligte aus Selbsthilfeverbänden, darunter auch die DGM, haben das Aktionsbündnis unterstützt. Die Initiative hatte vor fünf Jahren mit einer Petition begonnen, die es drei Jahre später in den Petitionsausschuss des Bundestages schaffte.

Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant, seine Hilfsmittel-Richtlinie hinsichtlich der Versorgung für Menschen mit Behinderungen und spezifischen komplexen Versorgungsbedarfen im Laufe dieses Jahres zu ändern. Am bisherigen Prozess war die DGM als Patientenvertretung ebenfalls punktuell beteiligt. Vielleicht erinnern Sie sich unter anderem an die Patientenbefragung im August 2023, die wir an unsere Mitglieder verschickt haben? Ziel der geplanten Änderungen ist es, den Verordnungs- und Genehmigungsprozess für Hilfsmittel bei den Krankenkassen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben zu vereinfachen. Laut G-BA kann im ersten Quartal 2025 mit einem Beschluss gerechnet werden.