Gemeinsam stark: Wie Elternassistenz den Alltag mit Kind erleichtert
Wenn Eltern mit einer Behinderung Unterstützung benötigen, um den Alltag mit ihrem Kind gut zu meistern, kann die sogenannte Elternassistenz eine entscheidende Hilfe sein. Sie richtet sich an Mütter und Väter, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung praktische Hilfe benötigen, damit der Alltag mit dem Kind gelingt.
Zentraler Gedanke der Elternassistenz ist es, die elternspezifischen Aufgaben trotz Einschränkungen selbstbestimmt wahrnehmen zu können. Die Assistenzkräfte fungieren dabei als eine Art verlängerter Arm der Eltern. Sie gleichen behinderungs- oder krankheitsbedingte Einschränkungen aus, während die erzieherische Verantwortung vollständig bei den Eltern bleibt. Die Eltern geben die Anweisungen, treffen alle Entscheidungen rund um die Erziehung und leiten die Assistenzkräfte nach ihren Bedürfnissen an. Die erzieherischen Belange verbleiben im Entscheidungsbereich der Eltern, diese bleiben die erste Bezugsperson für das Kind.
Die Einsatzbereiche einer Elternassistenz sind vielfältig. Sie kann etwa bei der Pflege und Versorgung des Kindes unterstützen, zum Beispiel beim Wickeln oder Füttern, wenn ein Elternteil aufgrund einer Lähmung der Arme Hilfe benötigt. Auch im Haushalt oder bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung, wie beim gemeinsamen Spielplatzbesuch, kann Assistenz geleistet werden. Ebenso ist Unterstützung während Therapiezeiten der Eltern möglich, um eine durchgehende Versorgung und Betreuung des Kindes sicherzustellen.
Wichtig zu wissen: Die Elternassistenz ersetzt nicht die persönliche Assistenz, die ein Elternteil für seine eigenen alltäglichen Bedürfnisse benötigt. Sie übernimmt ausschließlich Tätigkeiten, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Kind stehen.
Elternassistenz ermöglicht Familien mit behinderten Elternteilen ein selbstbestimmtes, gemeinsames Leben und stärkt zugleich das Recht der Eltern, ihre Kinder eigenständig großzuziehen. Elternassistenz ist eine Leistung nach § 78 Abs. 3 SGB IX. Diese Leistungen können einkommens- und vermögensabhängig sein. Hierzu beraten die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen.