29.04.2026

Die DGM unterstützt die Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE (BAG SELBSTHILFE), deren Mitglied die DGM ist, hat zum Entwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) Stellung bezogen (siehe Download). Die Reform zielt darauf ab, die Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zusammenzuführen, um künftig Leistungen „aus einer Hand“ zu ermöglichen. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt dieses Ziel zwar grundsätzlich, befürchtet jedoch, dass der Gesetzentwurf primär als Kosteneinsparungsinstrument dient. Das Ministerium rechnet bis 2036 mit Einsparungen von bis zu 2,7 Milliarden Euro jährlich. Dies droht massiv auf Kosten bedarfsgerechter Hilfen zu gehen.

Die DGM als Interessenvertretung von Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen schließt sich den Kritikpunkten am Gesetzentwurf an. Insbesondere der Vorrang pauschaler Angebote vor individueller Assistenz droht Kinder beispielsweise mit einer Muskelerkrankung aus dem Regelschulsystem in Förderschulen zu drängen. Auch besteht die Gefahr, dass neue Zugangshürden für Leistungen entstehen und Hilfen erst gewährt werden, wenn eine akute Gefährdungslage besteht. Als besonders problematisch sieht die DGM auch die pauschale Kostenbeteiligung der Eltern, die Familien in prekären Lebenslagen zusätzlich belasten sowie die Zunahme der massiven regionalen Ungleichheiten in der Bewilligungspraxis von Leistungen.

Die DGM schließt sich der Forderung der BAG SELBSTHILFE nach einer dringenden Überarbeitung des Entwurfs an. In die Zukunft von Kindern sowie in Inklusion und Teilhabe muss durch passgenaue, individuelle Unterstützungsleistungen investiert werden.