DGM-Dachverband fordert: Schutz von Menschen mit Behinderungen darf nicht zum Zufall werden
Was passiert, wenn mehr Menschen gleichzeitig eine Behandlung auf der Intensivstation brauchen als Betten vorhanden sind? Wer wird aufgenommen, wer abgewiesen und wer trifft diese Entscheidung?
Während der Coronapandemie wurden für diese Szenarien sogenannte Triage-Regelungen eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese nun für nichtig. Unsere Dachorganisation BAG Selbsthilfe zeigt sich in ihrer aktuellen Pressemitteilung tief besorgt über diese Entscheidung aus Karlsruhe: „Die (…) Regelungen sollten sicherstellen, dass in Extremsituationen allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit über die Behandlungspriorität entscheidet. Damit sollte verhindert werden, dass strukturelle Benachteiligungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen in die Entscheidung einfließen.“ Dass diese Schutzregelung nun aufgehoben wird, sei ein bitterer Rückschritt, so Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe.
Die DGM teilt diese Haltung. Bundesgeschäftsführer Mirko Bastian unterstreicht: „Gerade bei knappen intensivmedizinischen Ressourcen müssen vulnerable Gruppen wie muskelkranke Menschen besonders geschützt werden. Ihre Sicht muss bei der Ausarbeitung der Regelungen berücksichtigt werden.“