14.03.2025

Befragung zur Begleitung im Krankenhaus: Bis Ende März Teilnahme möglich

Seit 1. November 2022 werden die Kosten der Begleitung im Krankenhaus von den Trägern der Eingliederungshilfe bzw. der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Die Regelungen gelten für alle Menschen, die Leistungen der Eingliederungs­hilfe erhalten und auf Begleitung durch vertraute Bezugs­personen angewiesen sind, damit eine stationäre Kranken­hausbehandlung durchgeführt werden kann. Die Not­wendigkeit einer Begleitung kann beispielsweise gegeben sein, wenn Kommunikations­probleme bestehen oder Unterstützung im Umgang mit Belastungs­situationen erforderlich ist.

Die Erfahrungen mit dieser Neuregelung werden im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersucht. Noch bis Ende März 2025 können sich Betroffene und Angehörige beteiligen. Die Befragung findet persönlich, telefonisch oder per Video-Konferenz statt.

Nähere Infos und Kontakt zum beauftragten Forschungsinstitut:
T
065 71 17 40 9 17
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