Außerklinische Intensivpflege: G-BA passt Richtlinie erneut an

Der G-BA schafft eine neue Regelung für Menschen mit Beatmung ohne Aussicht auf nachhaltige Besserung, welche bereits fortlaufend vor dem 31.12.2023 „Außerklinische Intensivpflege“ verordnet bekommen haben und stimmt einer neuen Übergangsfrist zur „Potentialerhebung“ zu.