Versorgungslage mit enteraler Ernährung
Versicherte haben Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung. Im Abschnitt I der Arzneimittel-Richtlinie werden die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt (regelmäßig) zu prüfen, ob eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit bilanzierten Diäten (Trink- und Sondennahrung) gewährleistet ist und ob es ggf. Anpassungsbedarf gibt.
In Vorbereitung dieser Evaluation benötigen wir Ihre Unterstützung. Wir bitten Sie daher an einer kurzen Online-Umfrage (Survey Monkey) teilzunehmen. Die Umfrage besteht aus 9 Fragen und ist in ca. 5 Minuten zu beantworten. Die Fragen richten sich an Erkrankte (oder an deren Betreuer), die regelmäßig bilanzierte Diäten verschrieben bekommen oder erhalten müssten/sollten. Gefragt wird nach möglichen Problemen bei der Verordnung oder der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Umfrage ist anonym und dient den Patientenvertreter:innen im G-BA als Argumentations-Grundlage bei den anstehenden Beratungen.
Bitte beantworten Sie die Umfrage bis zum 24.03.2023 über folgenden Link: https://www.surveymonkey.de/r/SLW69GD
Vielen Dank für die Unterstützung.