Außerklinische Beatmung

Von außerklinischer Beatmung spricht man bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Anwendung mechanischer Atemhilfen unter häuslichen Bedingungen oder in Pflegeeinrichtungen. Die Beatmung erfolgt mittels der umgebenden Raumluft; der zusätzliche Einsatz von Sauerstoff ist nur in bestimmten Fällen erforderlich. In der Regel werden heute mechanische Atemhilfen eingesetzt, sog. Überdruckbeatmungsgeräte,  wobei die Beatmung nicht-invasiv (z.B. Nasen-, Mundmaske oder Mundstück) oder invasiv über einen Luftröhrenschnitt (Tracheostoma) erfolgen kann.

Indikationsstellung

Die Indikation zur Beatmung wird in einer Klinik (Beatmungszentrum) mit entsprechenden technischen Möglichkeiten gestellt. Neben der subjektiven Symptomatik sind objektive medizinische Befunde wie Lungenfunktion und Blutgaswerte zu berücksichtigen. Die Indikationsstellung erfolgt in Deutschland anhand von Kriterien, die im Rahmen einer Leitlinie von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) e.V. unter Beteiligung anderer betroffener Fachgesellschaften, insbesondere der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V. im Jahre 2009 publiziert worden ist. Eine umfängliche Revision dieser Leitlinie erfolgte 2017.

Außerklinische Beatmung ist dann indiziert, wenn ein Betroffener an folgenden Symptomen leidet und/oder folgende Befunde vorweist:

  • deutlich verringerte Vitalkapazität, gemessen bei der Lungenfunktionsprüfung
  • nächtliche Schlafstörungen (Alpträume, häufiges Erwachen in den Tiefschlafphasen, Einschlafstörungen)
  • morgendliche Kopfschmerzen
  • Herzrasen
  • verstärkte Tagesmüdigkeit
  • Depressionen
  • Kurzatmigkeit
  • vermehrte Infekte
  • vermehrte, anhaltende Bronchialverschleimung
  • Wassereinlagerungen im Körper (Ödeme).

Berücksichtigt werden sollten außerdem:

  • der Patientenwille (nach ausführlicher Aufklärung)
  • die Persönlichkeit des Betroffenen und sein allgemeiner Gesundheitszustand
  • der soziale Hintergrund des Betroffenen
  • das Vorhandensein einer entsprechenden Infrastruktur (Pflegesituation).

Untersuchungen der Atemfunktion (am besten während der Nacht) und Lungenfunktionsprüfungen sind bereits dann sinnvoll, wenn auch nur eines der subjektiven Symptome vorliegt und noch keine vitale Bedrohung besteht. Eine Einschränkung der Atmung entwickelt sich schleichend und bleibt häufig vom
Patienten zunächst unbemerkt.

Aufklärung

Voraussetzung für die Entscheidung zur außerklinischen Beatmung ist eine umfassende Information des Betroffenen und seiner ihn pflegenden Angehörigen über Art und Verlauf der Erkrankung, die Konsequenzen einer Beatmung und die Organisation und Finanzierung der notwendigen Beatmungspflege. Das aufklärende Gespräch muss deutlich machen, dass die Progredienz der Erkrankung durch die Beatmung zwar nicht aufgehalten wird, sich aber bei fortgeschrittener Atemschwäche das Allgemeinbefinden deutlich verbessern bzw. stabilisieren kann.

Eine frühzeitige Aufklärung, spätestens beim Auftreten erster subjektiver Symptome, verhindert Entscheidungszwänge in Notfällen und ermöglicht eine solide Entscheidung für die außerklinische Beatmung.

Die Ziele der außerklinischen Beatmung liegen darin:

  • die Lebensqualität des Betroffenen zu verbessern und es ihm zu ermöglichen, sein Leben weiterhin wach und aktiv zu gestalten
  • die Atemfunktion und den körperlichen Allgemeinzustand zu bessern
  • und eine gewünschte Lebensverlängerung herbeizuführen
  • die sekundären Folgen der Atemschwäche zu vermindern.