Neue Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Am 12.12.2021 ist das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10.12.2021 in weiten Teilen in Kraft getreten. Damit wurde das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert und in dem neu eingefügten § 20a IfSG eine einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor COVID-19 eingefügt. Weitere Informationen und Links zum Gesetzestext enthält die Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes zur
Impfpflicht in Gesundheits-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Informationen zur Impfpflicht in der persönlichen Assistenz hat AKSE e. V. zusammengestellt.