Assistenz im Krankenhaus auf der Zielgeraden
Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung erfolgen kann. Bislang fehlt es an einer Kostenregelung. Nur Menschen, die ihre notwendige Begleitung im Arbeitgebermodell organisieren, bekommen durchgängig auch bei Krankenhausaufenthalten weiter Geld, um ihre Assistenzkräfte zu bezahlen. Unter anderem für die vielen muskelkranke Menschen mit Assistenzbedarf, die ihre Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über Angehörige und ambulante Dienste erhalten, zeichnet sich hier endlich eine Lösung ab: Die lange überfällige Frage der Kostenübernahme für Assistenz im Krankenhaus soll nun geregelt werden.
So hat es das Kabinett heute beschlossen, nachdem sich die zuständigen Bundesminister Spahn und Heil darauf geeinigt haben, wann die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung und wann sie von der Eingliederungshilfe zu übernehmen sind. Danach soll die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige begleiten. Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.
Der G-BA soll im Rahmen einer Richtlinie bestimmen, für welchen Personenkreis bei der Aufnahme ins Krankenhaus eine Begleitung in diesem Sinne notwendig ist. Wir bleiben dran und informieren wieder!
Damit das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden kann, muss der Bundestag es in der kommenden Woche beschließen. Dann steht noch die Zustimmung des Bundesrates direkt nach der Sommerpause aus.