Arbeitsrecht

  • Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2): Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
  • Bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sind spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen. Das BMAS bietet dazu eine Broschüre an, in der neuromuskuläre und neurodegenerative Erkrankungen mit Beeinflussung der Atemmuskulatur ausdrücklich als besonders schutzbedürftig genannt sind.
  • Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): FAQ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  u. a. auch zur Frage "Was gilt für chronisch kranke oder vorerkrankte Beschäftigte?"