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2003 |
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Stammtisch in Dresden - Rechtsanwalt zu Gast Der RA Herr Wolfgang Tücks gab uns sehr gute Auskunft über die Probleme die Schwerbehinderte bei der Beantragung von Leistungen und bei den Leistungsträgern haben können. Wie zum Beispiel, Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialämtern und Wohlfahrtsverbänden. Es ging es darum darzulegen, wie über Anträge auf Leistungen entschieden wird und was der Antragsteller bei ablehnenden Bescheiden tun kann. Anschließend konnten wir Fragen an Herrn Tücks stellen. Eine Frage war zum Beispiel: Auf was sollte man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten? Für uns als Schwerbehinderte, ist es wichtig, dass unter anderem das Sozialrecht, Mietrecht und teilweise Arbeitsrecht mit verankert sind. Denn bei einer Klage gegen einen Leistungserbringer geht ohne einen RA fast nichts mehr. Es waren noch viele Fragen zur Einhaltung der Widerspruchsfristen bei ablehnenden Bescheiden. Zum Schluss möchten wir uns bei Herrn Wolfgang Tücks bedanken. Sehr lobenswert war, dass er dies ohne Honorarkosten getan hat. Für uns alle war es ein sehr wissenswerter, aufschlussreicher und informativer Abend. |
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